Klage gegen Umschuldung griechischer Staatsanleihen gescheitert

dpa-AFX · Uhr

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Zwei Anleger aus Deutschland sind mit ihrer Klage gegen die Umschuldung griechischer Staatsanleihen auch vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Verfassungsrichter bestätigten ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von 2017, wie am Mittwoch in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Der BGH habe zurecht angenommen, dass die Umschuldung eine hoheitliche Maßnahme eines ausländischen Staates war und damit nicht der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegt. (Az. 2 BvR 331/18)

Beide Kläger hatten 2011 in griechische Staatsanleihen investiert, einmal 15 000 und einmal 20 000 Euro. 2012 hatte das Land in der Staatsschuldenkrise eine Umschuldungsregelung beschlossen. Überwiegend private Gläubiger mussten auf rund die Hälfte ihrer Forderungen verzichten - als Teil eines umfassenden Hilfsprogramms von Euroländern und IWF. Die meisten Anleger ließen sich darauf ein. Die beiden Deutschen wollten das verlorene Geld zurück und klagten sich durch alle Instanzen.

Nach der Karlsruher Entscheidung haben die Gerichte ihre Klage zurecht abgewiesen. Es sei eine allgemeine Regel des Völkerrechts, dass ein Staat grundsätzlich keiner fremden Gerichtsbarkeit unterworfen ist, heißt es in dem Beschluss. Die Kürzung des Nennwerts der Anleihen per Gesetz sei dem Kernbereich hoheitlichen Handelns zuzuordnen. Das hätten die BGH-Richter richtig erkannt. Sie hätten den Fall auch nicht dem Verfassungsgericht vorlegen müssen./sem/DP/fba

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