Laschet für Lockerungen zuerst bei Geschäften und Autobranche

Reuters · Uhr (aktualisiert: Uhr)

Berlin (Reuters) - In der Debatte über eine Lockerung der Kontaktsperren prescht Nordrhein-Westfalen mit konkreten Überlegungen vor.

Zunächst könne es um Einzelhandel, Autobranche und die Gastronomie gehen, sagte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet dem "Handelsblatt" laut Vorabbericht vom Mittwoch. Bei Bäckereien etwa würden die Abstandsregeln bereits jetzt weitgehend eingehalten. "Warum soll das nicht für kleine Einzelhandelsgeschäfte gelten?" Um die Produktion in der Autoindustrie hochzufahren, will Laschet den Verkauf ankurbeln. "In Autohäusern gibt es normalerweise keine Massenaufläufe von Kunden", sagte er. Die Bundesregierung hingegen wollte nicht öffentlich über derartige Pläne reden und vermied es sogar, konkrete Kriterien für eine Öffnung zu nennen. Das Verfassungsgericht wies eine Klage gegen die bestehenden Beschränkungen als unbegründet zurück.

Die Debatte über Lockerungen wird durch die jüngsten Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) befeuert: Obwohl mittlerweile über 100.000 Infizierte gezählt werden, hat sich der Zuwachs deutlich verlangsamt. In den vergangenen Tagen waren es jeweils etwa vier Prozent mehr. Das heißt, rechnerisch würde es bis zu einer Verdopplung der Infiziertenzahl fast 18 Tage dauern. Kanzlerin Angela Merkel hatte als ein Kriterium für eine Lockerung zuletzt eine Verdoppelung in zwölf bis 14 Tagen genannt.

Vize-Regierungssprecherin Ulrike Demmer betonte, dies sei nur eines von mehreren Kriterien. Auf Nachfrage weigerte sie sich jedoch, weitere aufzuführen. Der Sprecher des Gesundheitsministeriums, Hanno Kautz, sprach allgemein von einer Vielzahl von Kriterien, die zusammenwirken müssten. Auch die Ansteckungsrate - also wie viele andere Menschen ein Erkrankter infiziert - spiele ein Rolle. Wichtig sei zudem, dass Kontakte von Infizierten effektiv nachverfolgt werden könnten. Der genaue Weg ist hier aber offen. Als sicher gilt, dass eine Smartphone-App eine Rolle spielen soll.

GERICHT: GEFAHR FÜR LEBEN WIRKT SCHWERER ALS EINSCHRÄNKUNGEN

Das Bundesverfassungsgericht lehnte einen Eilantrag gegen die in Bayern geltenden Ausgangsbeschränkungen als unbegründet ab. Ein Antragsteller hielt die Verbote, Freunde zu treffen, seine Eltern zu besuchen oder auch zu demonstrieren für zu weitgehend. Dem folgte die Kammer des Ersten Senats nicht. Die Gefahren für Leib und Leben durch die Corona-Pandemie würden schwerer wiegen als die Einschränkungen der persönlichen Freiheit.

Laschet sagte, entscheidend für einen Plan aus dem Corona-Shutdown sei die Frage: "Sind die Regeln für den richtigen Abstand einhaltbar und gibt es dafür auch die richtigen Schutzmaßnahmen?" Hier könne man auch regional abgestuft je nach Zahl der Infizierten vorgehen. Für einen Schulstart brache man jedoch ein bundeseinheitliches Signal. Bei der Öffnung der Gastronomie solle man in kleinen Schritten vorgehen. "Ich kann mir vorstellen, dass man zwischen den Tischen klare Abstandsregeln einhält. Ich glaube jedenfalls, dass eine große Kreativität bei Bürgern und Unternehmern entsteht, wenn man ihnen die Rückkehr in den Alltag öffnet", sagte er.

Bundesregierung und Länder wollen in der nächsten Woche über Lockerungen der Kontaktsperren ab dem 20. April beraten.

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