ROUNDUP 2: Gericht kippt Quarantäne für Auslandsrückkehrer nach NRW

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MÜNSTER (dpa-AFX) - Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die vom Land angeordnete häusliche Quarantäne für Auslandsrückkehrer außer Vollzug gesetzt. Das Land dürfe nicht pauschal für Rückkehrer aus Nicht-EU-Ländern eine 14-tägige Quarantäne anordnen, entschied das OVG am Freitag in einem Eilverfahren. Es könne aber Risikogebiete ausweisen, bei denen die Verhängung einer Quarantäne gerechtfertigt sei (Az.: 13 B 776/20.NE).

Mit dieser Entscheidung kippte das OVG erstmals eine Verordnung der NRW-Landesregierung im Rahmen der Corona-Pandemie. Die aus Köln stammenden Antragsteller sind seit Anfang März 2020 mit ihren minderjährigen Kindern in Thailand. Wegen der Pandemie konnten sie bislang nicht zurückreisen. Laut Corona-Einreiseverordnung hätte sich die Familie, weil sie mehr als 72 Stunden im Ausland ist, nach ihrer Rückkehr für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben müssen. Auch eine Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt sieht die Verordnung vor.

Das sei aber bei der aktuellen Corona-Lage in Thailand nicht mehr gerechtfertigt, argumentierte die Familie. Die obersten NRW-Verwaltungsrichter sahen das genauso.

Da es auch außerhalb Europas eine Reihe von Staaten gebe, in denen es kein höheres Infektionsrisiko gebe als in Deutschland, sei eine häusliche Quarantäne für Auslandsrückkehrer keine notwendige Schutzmaßnahme mehr, erklärte das Gericht. Daher sei das Land angehalten, "dem tatsächlichen Infektionsgeschehen Rechnung zu tragen und eine differenziertere Regelung zu erlassen". Risikogebiete auszuweisen auf der Grundlage von nachvollziehbaren Erkenntnissen sei dem Land unbenommen, sagten die OVG-Richter. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

Bereits Mitte Mai hatte Nordrhein-Westfalen die Quarantäne-Vorschrift für Rückkehrer aus den europäischen Nachbarstaaten aufgehoben.

Am OVG sind noch weitere Verfahren mit Bezug zu Corona anhängig. So fordern Eltern aus Köln, dass an den Schulen der reguläre Präsenzunterricht wieder aufgenommen wird. Ein Kläger aus Düsseldorf will die Wiederaufnahme des Sport-, Trainings-, und Wettkampfbetriebs im Breitensport. Ein Antragsteller aus Bochum wendet sich gegen die Pflicht, dass in Fitnessclubs und Restaurants Kontaktdaten hinterlegt werden müssen. Betreiber von Shisha-Bars und eines Bordells haben sich ebenfalls an das OVG gewandt./lic/DP/stw

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