ROUNDUP/Bund: Kurzarbeitergeld für Kliniken nicht erforderlich

dpa-AFX · Uhr

BERLIN (dpa-AFX) - Für Kliniken wird Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise nach Angaben der Bundesregierung nicht benötigt. Wenn Häuser planbare Aufnahmen und Operationen verschieben, erhalten sie für Erlösausfälle Ausgleichszahlungen nach einem kürzlich beschlossenen Gesetz, wie das Gesundheitsministerium auf eine Frage der Linke-Fraktion antwortete. Eine Anmeldung von Kurzarbeitergeld sei "zur Sicherung der Liquidität des Krankenhauses daher nicht erforderlich".

Linke-Fachpolitiker Harald Weinberg sagte, bei Häusern, die womöglich auf einen Mitnahmeeffekt setzen wollten, komme die Botschaft hoffentlich an. Die Ursache des Problems liege aber in der Vergütung nach Fallpauschalen. Sie blieben auch während der Pandemie in Kraft, obwohl Kliniken jetzt eine kostendeckende Finanzierung benötigten, damit niemand wegen Covid-19 Gewinne oder Verluste mache. "Es darf weder Krisengewinner noch Krisenverlierer unter den Kliniken geben, dafür müssen die Fallpauschalen dieses Jahr ausgesetzt werden."

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz schlug bei nicht ausgelasteten Einrichtungen "Freiwilligen-Pools" vor Ort vor. "Hier können sich Ärzte und Pflegekräfte der Krankenhäuser, niedergelassene Ärzte und freie Pflegekräfte zusammenschließen, um dort zu unterstützen, wo es am meisten brennt", sagte Vorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur. Solche Lösungen verhindere bisher aber das deutsche Gesundheitsrecht, der Bundestag solle dies daher schnell ändern.

Der Ärzteverband Marburger Bund hatte kürzlich davor gewarnt, auch in Gesundheitseinrichtungen Kurzarbeit einzuführen. Nach Hinweisen von Mitgliedern sei dies etwa in manchen privaten Reha-Kliniken und ambulanten Zentren geplant./sam/DP/jha

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