Umstrittene Steuerdeals: EU-Kommission erhöht Druck auf Apple und Amazon

onvista · Uhr (aktualisiert: Uhr)

“Drei Viertel der Gewinne nicht versteuert”: Die EU-Kommission nimmt den US-Konzern Amazon ins Visier. Apples Steuerdeal wird zudem vor dem EU-Gericht verhandelt.

Bei Apple geht es um 13 Milliarden Euro. Bei Amazon um „nur“ 250 Millionen. Doch die Steuerdeals, von denen beide US-Konzerne in Europa profitieren sind ähnlich gestrickt - und ähnlich umstritten. Nun gehen die EU-Wettbewerbshüter juristisch gegen beide Abkommen vor.

Nach Ansicht von Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hat Amazon in Luxemburg unlautere Steuererleichterungen von rund 250 Millionen Euro erhalten. Das Land müsse die als rechtswidrig eingestufte Beihilfe nun zurückfordern. In einem ähnlichen Fall hatte die EU-Kommission Irland bereits zum Eintreiben von bis zu 13 Milliarden Euro von Apple verdonnert. Irland stellte sich bislang quer, die Brüsseler Behörde verweist den Fall daher an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) – das höchste EU-Gericht.

Massive Einsparungen

“Fast drei Viertel der Gewinne von Amazon wurden nicht versteuert”, sagte Vestager. Der Konzern habe damit massiv Steuern auf seine in Europa getätigten Verkäufe einsparen können. Amazon wies die Vorwürfe zurück: “Wir sind der Ansicht, dass Amazon keine Sonderbehandlung von Luxemburg erhalten hat und wir Steuern in vollem Einklang mit dem luxemburgischen und internationalen Steuerrecht bezahlt haben.”

Laut den EU-Beihilfevorschriften sind gezielte Steuervorteile für einzelne Unternehmen verboten. Die Kommission hatte die Steuerregelungen Luxemburgs mit Amazon seit 2014 genauer unter die Lupe genommen. Im Visier stand vor allem ein Abkommen aus dem Jahr 2003, das den Zugriff der Steuerbehörden auf Amazon begrenzte.

Änderung und Widerstand

Amazon hatte zu dem Zeitpunkt seine Europazentrale in Luxemburg und versteuerte seine Gewinne dort zentral. In der Zwischenzeit hat der Konzern seine Praxis geändert. Seit 2015 versteuert der Internet-Riese seine Erträge in anderen, einzelnen europäischen Ländern – darunter Deutschland und Italien.

Im vergangenen Jahr hatte die EU-Kommission bereits den iPhone-Hersteller Apple wegen einer ähnlichen Vereinbarung mit Irland zur Rekord-Rückzahlung von 13 Milliarden Euro verdonnert. Aus Sicht der Behörde gewährte das Land dem Unternehmen zwischen 2003 und 2014 unerlaubte Vergünstigungen. Der Körperschafts-Steuersatz sei dabei im Jahr 2014 auf 0,005 Prozent gesunken. Irland und Apple wehren sich gegen diese Entscheidung bereits vor Gericht.

onvista/dpa-AFX
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