Verfassungsbeschwerden der Warburg-Bankiers erfolglos

Reuters · Uhr

Karlsruhe (Reuters) - Das Bundesverfassungsgericht hat Verfassungsbeschwerden der Warburg-Bank-Eigner Max Warburg und Christian Olearius im Zusammenhang mit den Cum-Ex-Prozessen nicht zur Entscheidung angenommen.

Die beiden Bankiers waren der Meinung, sowohl das Landgericht Bonn als auch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hätten sie in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt, weil die Gerichte sie in Urteilen beziehungsweise Pressemitteilungen identifizierbar gemacht hätten. Außerdem hätten sie gegen die Unschuldsvermutung verstoßen.

Eine Kammer des Zweiten Senats entschied nun einstimmig, dass Max Warburg nicht beschwerdebefugt sei, weil er in den genannten Verfahren weder angeklagt noch in den Urteilen genannt worden sei, er sei also nicht betroffen. Die Beschwerde von Olearius wurde wegen unzureichender Begründung nicht angenommen. Er habe etwa keine Schritte gegen die Veröffentlichung des BGH unternommen, bevor er Verfassungsbeschwerde einlegte. Damit habe er den Rechtsweg nicht ausgeschöpft. Peter Gauweiler hatte die Bank-Eigentümer vertreten und die Verfassungsbeschwerde im Oktober 2021 öffentlich gemacht. (AZ: 2 BvR 1872/21)

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