Verfassungsericht erklärt Ausgehverbot in Österreich für rechtswidrig

Reuters · Uhr (aktualisiert: Uhr)

Wien (Reuters) - Österreichs Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Corona-Ausgehverbot gekippt. Das allgemeine Betretungsverbot für öffentliche Orte im März und April sei zum Teil verfassungswidrig, gab das Gericht am Mittwoch bekannt.

Demnach hätten nur Verbote für bestimmte Orte erlassen werden dürfen. "Dieses Gesetz bietet keine Grundlage dafür, eine Verpflichtung zu schaffen, an einem bestimmten Ort, insbesondere in der eigenen Wohnung, zu bleiben", urteilten die Richter. Die konservativ-grüne Regierung hatte März erklärt, dass es ab sofort nur noch wenige Gründe gebe, das Haus zu verlassen.

Verfassungswidrig sei auch die ungleiche Behandlung von Geschäften nach Größe gewesen, teilte das Gericht mit. Ähnlich wie in Deutschland durften in Österreich nach dem Lockdown kleinere Geschäfte sowie Baumärkte und Gartencenter zuerst wieder aufsperren. Größere Geschäfte mit über 400 Quadratmetern Verkaufsfläche mussten hingegen noch länger geschlossen bleiben. Eine sachliche Rechtfertigung für diese Ungleichbehandlung sei nicht erkennbar, so der VfGH.

Während die Opposition mit heftiger Kritik an der Regierung reagierte, verteidigte Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) die umstrittenen Regelungen. Die Juristen der Regierung hätten "alles nach bestem Wissen und Gewissen umgesetzt, es musste alles in kurzer Zeit geschehen".

Die Entscheidung des Gerichts könnte nun auch jenen Händlern den Rücken stärken, die ihren Umsatzentgang einklagen. Der Handelsverband, die Interessenvertretung von vor allem großen Händlern, begrüßt den Entscheid. Der Verband hatte vor einer Differenzierung in große und kleine Geschäfte stets gewarnt und sie als gravierenden Eingriff ins Wirtschaftsleben bezeichnet.

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