Verfassungsgericht - Eilantrag gegen bayerische Kontaktsperren unbegründet

Reuters · Uhr

Karlsruhe (Reuters) - Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen die in Bayern geltenden Ausgangsbeschränkungen als unbegründet abgelehnt.

Der einstimmige Beschluss der Karlsruher Richter wurde am Mittwoch veröffentlicht. Ein Antragsteller hielt die Verbote, Freunde zu treffen, seine Eltern zu besuchen oder auch zu demonstrieren, für zu weitgehend. Dem folgte die aus drei Verfassungsrichtern bestehende Kammer des Ersten Senats nicht. Die Gefahren für Leib und Leben durch die Corona-Pandemie wiegten schwerer als die Einschränkungen der persönlichen Freiheit, heißt es zur Begründung.

Weiter heißt es in dem Beschluss, der unter Vorsitz von Vizepräsident Stephan Harbarth gefasst wurde, es erscheine nicht untragbar, die persönliche Freiheit "vorübergehend zurückzustellen, um einen möglichst weitgehenden Schutz von Gesundheit und Leben zu ermöglichen, zu dem der Staat grundsätzlich auch nach der Verfassung verpflichtet ist". Außerdem seien die Maßnahmen befristet, und es gebe bezüglich der Ausgangsbeschränkungen viele Ausnahmen.

Damit blieben alle bisher beim Bundesverfassungsgericht eingegangenen Eilanträge im Zusammenhang mit der Corona-Krise erfolglos. Allerdings waren die Anträge in der Vergangenheit aus formalen Gründen abgewiesen worden. Zum Teil fehlten Begründungen, zum Teil hatten die Antragsteller versäumt, sich zunächst an die Fachgerichte zu wenden. Der aktuelle Antrag scheiterte dagegen nicht an Zulässigkeitsfragen. Vielmehr wurde der Eilantrag erstmals inhaltlich als unbegründet abgewiesen.

(AZ: 1 BvR 755/20)

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