Verwaltungsgericht: Eilantrag gegen 'Verweilverbot' in Düsseldorf

dpa-AFX · Uhr

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Gegen das "Verweilverbot" in der Düsseldorfer Altstadt und am nahen Rheinufer ist am Verwaltungsgericht ein Eilantrag eingegangen. Die zuständige Kammer will laut einem Gerichtssprecher eventuell noch am Freitag über den Antrag entscheiden.

In Düsseldorf soll um 15.00 Uhr erstmals das "Verweilverbot" in Kraft treten, wonach man in einer bestimmten Zone nicht mehr länger stehen bleiben, sich hinsetzen oder auf eine Wiese legen darf. Die Regelungen gelten auch am Samstag und Sonntag. Die Verwaltung hat bereits damit begonnen, 300 rote Schilder aufstellen, die mit dem Schriftzug "Verweilverbotszone: Bitte gehen Sie weiter" versehen sind.

Der Hintergrund: Am vergangenen Wochenende hielten sich Zehntausende Menschen bei bestem Wetter in den Gassen der Altstadt und vor allem an der Rheinpromenade auf. Laut Stadt wurde der Mindestabstand immer wieder missachtet. Gleichzeitig stieg tendenziell die Zahl der Corona-Neuinfektionen und vor allem der Anteil an Erkrankten, die sich mit der ansteckenderen britischen Virusvariante angesteckt hatten. Die Quote lag am Donnerstag in Düsseldorf bereits bei 49 Prozent./aus/DP/mis

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