DGAP-Adhoc: Pacifico Renewables Yield AG: Vorstand beschließt Kapitalerhöhung ohne Bezugsrechte und eine mögliche weitere Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten (deutsch)

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Pacifico Renewables Yield AG: Vorstand beschließt Kapitalerhöhung ohne Bezugsrechte und eine mögliche weitere Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten

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DGAP-Ad-hoc: Pacifico Renewables Yield AG / Schlagwort(e):
Finanzierung/Kapitalerhöhung
Pacifico Renewables Yield AG: Vorstand beschließt Kapitalerhöhung ohne
Bezugsrechte und eine mögliche weitere Kapitalerhöhung mit Bezugsrechten

10.11.2021 / 17:59 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Grünwald (10.11.2021/18:00) - Der Vorstand der Pacifico Renewables Yield AG
(die "Gesellschaft", ISIN: DE000A2YN371, Düsseldorfer Börse: PRY) hat heute
mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, das Grundkapital der
Gesellschaft um bis zu 338.276,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 338.276 neuen,
auf den Inhaber lautenden Stückaktien aus dem genehmigten Kapital 2021 gegen
Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts zu erhöhen ("ABB").

Darüber hinaus und vorbehaltlich eines Nachfrageüberhangs seitens der
Investoren beschließt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das
Grundkapital der Gesellschaft erneut zu erhöhen, um einen weiteren
Bruttoerlös von bis zu 8 Mio. EUR zu erzielen. Dies erfolgt durch Ausgabe
einer (noch festzulegenden) Anzahl neuer, auf den Inhaber lautenden
Stückaktien aus dem genehmigten Kapital 2021 gegen Bareinlagen unter
Einräumung eines Bezugsrechts an die Aktionäre der Gesellschaft
("Bezugsrechtsangebot" und zusammen mit der ABB die "Kapitalerhöhungen"),
wobei das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ausgeschlossen wird. Diese neuen
Aktien sollen in Deutschland auf der Grundlage eines
Wertpapierinformationsblattes öffentlich angeboten werden.

Die Aktien, die der maximalen Anzahl neuer Aktien aus den Kapitalerhöhungen
entsprechen, werden in Deutschland und anderen ausgewählten Jurisdiktionen
(außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika) im Rahmen einer
Vorabplatzierung qualifizierten Anlegern in Form eines beschleunigten
Bookbuilding-Verfahrens zum Kauf angeboten, das unmittelbar nach dieser
Veröffentlichung beginnt ("Vorabplatzierung"). Die Vorabplatzierung wird mit
bestehenden Aktien beglichen, die die Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft,
die Pelion Green Future Alpha GmbH ("Pelion"), den begleitenden Banken zur
Verfügung stellt. Die Banken beabsichtigen, die neuen Aktien aus den
Kapitalerhöhungen an Pelion zurückzuliefern. Soweit die Aktionäre ihre
Bezugsrechte ausüben, erfolgt die Rücklieferung an Pelion durch
Barausgleich. Darüber hinaus hat sich Pelion bereit erklärt, 6,5 Mio. EUR in
der Vorabplatzierung zu investieren und auf seine Bezugsrechte im Rahmen des
Bezugsangebots zu verzichten.

Die genaue Anzahl der auszugebenden neuen Aktien, der Platzierungs- und
Bezugspreis, ein etwaiger Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge
sowie das Bezugsverhältnis werden vom Vorstand mit Zustimmung des
Aufsichtsrats nach Abschluss der Vorabplatzierung festgelegt und
veröffentlicht, die spätestens morgen abgeschlossen werden soll, wenngleich
sich die Gesellschaft das Recht vorbehält, das Orderbuch jederzeit zu
schließen. Die neuen Aktien werden ab dem 1. Januar 2021 gewinnberechtigt
sein. Die Gesellschaft unterliegt einer Sperrfrist von 90 Tagen,
vorbehaltlich der marktüblichen Ausnahmen (einschließlich des Rechts der
Banken, auf die Sperrfrist zu verzichten).

Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoerlös aus den Kapitalerhöhungen zur
Finanzierung des Kaufpreisanteils zu verwenden, der bei Abschluss der
bereits angekündigten Akquisition von drei polnischen Windparks mit einer
Gesamtleistung von 51,8 MW anfällt, sowie zur vorübergehenden Refinanzierung
der bestehenden revolvierenden Kreditlinie der Gesellschaft.

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Investor Relations und Presseanfragen

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zugrunde gelegt werden. Ein öffentliches Angebot wird ausschließlich durch
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unverzüglich nach Billigung durch die Bundesanstalt für
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Sofern ein öffentliches Angebot gemacht wird, sind die Wertpapiere nicht
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Kleinanleger im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Nr. 11 der Richtlinie 2014/65/EU in
der jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (ii) ein Kunde im Sinne der
Richtlinie (EU) 2016/97, wenn dieser Kunde nicht als professioneller Kunde
im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Nr. 10 der MiFID II gelten würde; oder (iii) kein
qualifizierter Anleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 (in der
jeweils gültigen Fassung) (die "Prospektverordnung") und der
Prospektverordnung, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act
2018 Teil des Rechts des Vereinigten Königreichs ist. Folglich würde kein
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PRIIPs-Basisinformationsdokument (KID) für das Angebot oder den Verkauf der
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oder im Vereinigten Königreich erforderlich ist, und daher wäre das Angebot
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"Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von
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Meinungen, Prognosen und Annahmen des Vorstands der Pacifico Renewables
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Ereignisse wesentlich von den in zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten
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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Pacifico Renewables Yield AG
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                   82031 Grünwald
                   Deutschland
   E-Mail:         ir@pacifico-renewables.com
   Internet:       www.pacifico-renewables.com
   ISIN:           DE000A2YN371
   WKN:            A2YN37
   Börsen:         Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München,
                   Stuttgart, Tradegate Exchange
   EQS News ID:    1248056



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