BaFin News: A-B Group Online: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Webseite ab-online.info wegen unlauterem Jobangebot sowie unerlaubten Zahlungsdiensten

dpa-AFX · Uhr

FRANKFURT (BaFin) -

Die BaFin stellt gemäß § 8 Abs. 7 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) klar, dass die A-B Group Online, vorgeblicher Sitz Regensburg, Betreiber der Webseite www.ab-online.info, keine Erlaubnis nach dem ZAG zum Erbringen von Zahlungsdiensten besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (03.01.2022)

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