DGAP-Adhoc: DEFAMA beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts (deutsch)

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DEFAMA beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts

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DGAP-Ad-hoc: DEFAMA Deutsche Fachmarkt AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
DEFAMA beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Ausschluss des
Bezugsrechts

29.03.2022 / 17:40 CET/CEST
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Der Vorstand der DEFAMA Deutsche Fachmarkt AG hat heute mit Zustimmung des
Aufsichtsrats beschlossen, von dem bestehenden genehmigten Kapital teilweise
Gebrauch zu machen und das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe in Höhe von
4.420.000 EUR um bis zu 380.000 EUR auf bis zu 4.800.000 EUR durch Ausgabe
von bis zu 380.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,-- (die "Neuen Aktien") gegen
Bareinlagen zu erhöhen. Der Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung soll
zur Finanzierung weiterer Akquisitionen von Immobilien und für
wertsteigernde Investitionen in Bestandsobjekte genutzt werden.

Die Neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von 1,-- EUR je Aktie und zum
Platzierungspreis von 27,00 EUR je Neuer Aktie ausgegeben. Die Neuen Aktien
sind ab dem 1. Januar 2021 voll gewinnberechtigt. Das Bezugsrecht der
Aktionäre wird gemäß § 4 Abs. 3 Satz 4 Alt. 2 der Satzung der Gesellschaft
ausgeschlossen. Die neuen Aktien sollen ausschließlich institutionellen
Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung angeboten werden. Die
Begleitung der Kapitalerhöhung erfolgt durch M.M.Warburg & CO.



Kontakt:
Mitteilende Person:

Matthias Schrade, Vorstand


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