Kartellamt nimmt Coca-Cola wegen Rabatt-Regelungen ins Visier

Reuters · Uhr
Quelle: (c) Copyright Thomson Reuters 2023. Click For Restrictions - https://agency.reuters.com/en/copyright.html

Düsseldorf (Reuters) - Das Bundeskartellamt untersucht, ob der Getränkekonzern Coca-Cola den Wettbewerb in Deutschland einschränkt.

Das Kartellamt habe dazu ein Missbrauchsverfahren gegen Coca-Cola Europacific Partners Deutschland GmbH(CCEP DE)eingeleitet, teilte die Behörde am Dienstag mit. Das Unternehmen übernimmt im Auftrag der Coca-Cola Company Abfüllung und Vertrieb aller Getränkemarken des Konzerns in Deutschland. "Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass Coca-Cola durch die Ausgestaltung seiner Konditionen gegenüber dem deutschen Lebensmitteleinzelhandel, insbesondere die Rabattgestaltung, andere Unternehmen in ihren wettbewerblichen Möglichkeiten behindern könnte", begründete der Chef des Kartellamts, Andreas Mundt, die Entscheidung: "Dem werden wir nun näher nachgehen". Coca-Cola lag in der Vergangenheit mit einigen deutschen Einzelhändlern wie etwa Edeka bei Preisverhandlungen im Clinch. CCEP erklärte, das Unternehmen sei überzeugt, dass sein Geschäftsmodell rechtskonform sei: "Es beruht auf einem fairen Prinzip von Leistung und Gegenleistung."

Das Kartellamt werde nun prüfen, ob Coca-Cola im Markt für Softdrinks eine marktbeherrschende Stellung einnimmt, teilten die Wettbewerbshüter weiter mit. Damit würde das Unternehmen besonderen Vorgaben unterliegen. Zudem untersuchen die Kartellwächter, ob die vom deutschen Lebensmitteleinzelhandel geforderten Konditionen diesen Vorgaben entsprechen. Dabei gehen sie der Frage nach, ob Coca-Cola Lebensmittelhändler etwa dazu veranlasst, auch andere Marken der Produktpalette des Konzerns wie etwa Fanta, Sprite oder Vio abzunehmen oder zu bewerben. Dies könnte dazu führen, dass Konkurrenten im Wettbewerb behindert würden. Coca-Cola kann nun Stellung nehmen - ebenso wie Unternehmen der Getränkeindustrie und des Lebensmitteleinzelhandels. CCEP kooperiere mit dem Kartellamt und werde die gewünschten Informationen vorlegen, teilte das Unternehmen mit.

(Bericht von Matthias Inverardi und Linda Pasquini, redigiert von Olaf Brenner. Bei Rückfragen wenden Sie sich bittean unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

Meistgelesene Artikel