Frankreichs höchstes Gericht annulliert Milliardenstrafe gegen UBS

Reuters · Uhr
Quelle: (c) Copyright Thomson Reuters 2023. Click For Restrictions - https://agency.reuters.com/en/copyright.html

Paris (Reuters) - In einen jahrelangen Steuerhinterziehungsverfahren in Frankreich hat die UBS einen Zwischenerfolg errungen.

Das oberste Strafgericht in Frankreich bestätigte am Mittwoch zwar ein früheres Urteil, wonach die Schweizer Großbank Beihilfe zur Geldwäsche geleistet und Kunden unrechtmäßig angeworben habe. Doch gab der Kassationsgerichtshof dem Antrag der UBS statt, bei der damit verbundenen Strafzahlung von 1,8 Milliarden Euro über die Bücher zu gehen. Das Gericht ordnete eine neues Verfahren vor einem Pariser Berufungsgericht an, um gegebenenfalls eine neue Geldstrafe festzusetzen. Die UBS-Aktien bauten nach dem Urteil die Gewinne aus.

Der Fall reicht mehr als ein Jahrzehnt zurück. Die französischen Behörden werfen dem Vermögensverwaltungsriesen vor, zwischen 2004 und 2012 reiche französische Kunden dazu gebracht zu haben, unversteuerte Gelder auf Schweizer Bankkonten zu verstecken. 2019 war die Bank zu einer Rekordstrafe von 4,5 Milliarden Euro verurteilt worden, nachdem ein Gericht sie der illegalen Kundenwerbung bei Sportveranstaltungen und Partys in Frankreich sowie der Geldwäsche von Erträgen aus Steuerhinterziehung für schuldig befunden hatte. 2021 reduzierte ein Berufungsgericht die Zahlung dann auf 1,8 Milliarden Euro. Auch dagegen ging die UBS vor.

Die Entscheidung des Kassationsgerichtshofes bedeutet, dass der Schuldspruch gegen die UBS rechtskräftig ist. Das Gericht kann frühere Urteile aufheben, wenn Verfahrensregeln missachtet wurden. Der eigentliche Sachverhalt wird dagegen nicht mehr beurteilt. Das Berufungsgericht prüft nun lediglich die Höhe der Geldstrafe, die sich aus einer Kautionszahlung, zivilrechtlichem Schadenersatz und einer Busse zusammensetzt.

Die UBS erklärte, sie sei zwar erfreut, dass das höchste französische Gericht das Urteil zu den Zahlungen aufgehoben habe. Gleichzeitig zeigte sich das Institut enttäuscht, dass das Gericht das frühere Urteil bezüglich unrechtmässiger Kundenwerbung und schwerer Geldwäsche von Erträgen aus Steuerbetrug bestätigt habe. "UBS hält weiterhin daran fest, dass sie zu jeder Zeit in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften gehandelt hat." Die Bank werde sich in dem bevorstehenden Prozess verteidigen. Früheren Angaben zufolge hat die UBS für den Fall bisher 1,1 Milliarden Euro beiseitegelegt.

(Bericht von Tassilo Hummel, Mathieu Rosemain und Oliver Hirt. Mitarbeit Frank Siebelt und Noele Illien. Redigiert von Sabine Ehrhardt; Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

Meistgelesene Artikel