AfD wirft Ampel Verfassungsbruch beim Bundesetat 2024 vor

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Berlin (Reuters) - Die Oppositionsfraktion AfD wirft der Koalition aus SPD, Grünen und FDP beim Bundeshaushalt 2024 einen erneuten Verfassungsbruch vor.

Die tatsächliche geplante Neuverschuldung liege bei etwa 77 Milliarden Euro und damit etwa 38 Milliarden Euro über der zulässigen Grenze, sagte AfD-Chefhaushälter Peter Boehringer am Freitag vor Journalisten. Die Koalition spare nicht, sondern nehme Geld aus Rücklagen und Neuverschuldung. Nach seinen Worten sind allein im Klima- und Transformationsfonds (KTF) 28 Milliarden Euro Neuverschuldung geplant. Diese würden aber nicht auf die Schuldengrenze angerechnet. "Allein dadurch wird der Haushalt natürlich verfassungswidrig", sagte Boehringer. Hinzu kämen 10,2 Milliarden Euro aus der Rücklage von 2023, die auf früheren ungenutzten Kreditermächtigungen beruhe.

Mit zweimonatiger Verspätung hatte die Ampel-Koalition am Donnerstagabend den Bundeshaushalt für 2024 festgezurrt. Die Schuldenbremse soll erstmals seit 2019 wieder greifen. Finanzminister Christian Lindner (FDP) kann dennoch bis zu 39 Milliarden Euro an zusätzlichen Schulden aufnehmen. Boehringer bezifferte die Kredite dagegen auf etwa 77 Milliarden Euro.

"Wir haben so gut wie nichts gefunden, was eingespart wird", warf Boehringer der Koalition vor. Die für 2024 geplanten Gesamtausgaben lägen nicht bei 476,8 Milliarden Euro, sondern einschließlich der Sondervermögen wie dem KTF und dem 100-Milliarden-Fonds für die Bundeswehr bei mindestens 540 Milliarden Euro. Die Gesamtübersicht sei somit unwahr. "Ein Kernsatz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts war ja, der Kernhaushalt und die Sondervermögen bilden eine Einheit", sagte Boehringer mit Blick auf das Urteil, mit dem der Koalition 60 Milliarden Euro aus dem Klimafonds gestrichen worden waren.

Mit einer erneuten Klage in Karlsruhe rechnet Boehringer dennoch nicht. "Leider wird ja die Union höchstwahrscheinlich nicht klagen an dieser Stelle", sagte Boehringer mit Blick auf die Unions-Fraktion. "Und deshalb wird das wahrscheinlich ein ungesühnter Verfassungsbruch bleiben." Die AfD-Fraktion ist nicht groß genug, um eine Normenkontrollklage selbst anstoßen zu können.

(Bericht von Holger Hansen; Redigiert von Scot W. Stevenson Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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