Regierung reserviert zu geplantem AfD-Verbotsverfahren

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Berlin (Reuters) - Regierungssprecher Steffen Hebestreit hat reserviert auf die Nachrichten reagiert, dass aus dem Bundestag heraus beim Bundesverfassungsgericht ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD beantragt werden soll.

Hebestreit verwies am Montag auf frühere Äußerungen, an denen sich nichts geändert habe. Erst am Freitag hatte er davon gesprochen, dass dies ein "sehr weitreichender Schritt sei" und es in der Bundesregierung keine Pläne gebe, ein solches Verbotsverfahren anzustoßen. Kanzler Olaf Scholz hatte sich bereits im Mai skeptisch geäußert. Ein Verbot der rechtspopulistischen Partei, die bei den Landtagswahlen in Thüringen stärkste und in Sachsen und Brandenburg zweitstärkste Kraft wurde, ist quer durch die Ampel-Parteien SPD, Grünen und FDP umstritten.

Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) hatte am Sonntagabend den Sendern RTL und ntv gesagt, dass man ausreichende Beweise vorlegen müsse. Er fügte allerdings hinzu: "Wenn die Beweise vorliegen, dann ja." Die Vorsitzende des BSW, Sahra Wagenknecht, bezeichnete das geplante Vorhaben gegenüber dem Nachrichtenportal t-online dagegen als "dümmsten Antrag des Jahres". Die Ampelparteien und die Union wollten "den unliebsamen Konkurrenten jetzt mit der Verbotskeule erledigen".

Auslöser der erneuten Debatte ist, dass Abgeordnete von SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken eine ausreichende Anzahl an Unterstützern für einen fraktionsübergreifenden Antrag gefunden haben. Gefordert wird darin, dass die AfD als verfassungswidrig eingestuft wird. Sie soll zudem von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen werden. Voraussetzung dafür ist, dass man der AfD unter anderem eine "aktiv kämpferisch-aggressive Haltung" gegen die Verfassung nachweisen kann.

Die AfD gilt bundesweit als rechtsextremistischer Verdachtsfall, in einigen Bundesländern wie Sachsen oder Thüringen auch als "gesichert rechtsextrem". Die Hürden für ein Parteiverbot sind aber sehr hoch. 2017 war ein zweites Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Anfang des Jahres strich Karlsruhe der Partei, die sich in "Die Heimat" umbenannt hat, allerdings die staatliche Parteienfinanzierung.

(Bericht von Andreas Rinke, redigiert von Ralf Bode. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com)

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