Ausschussvorsitzender Roth: Rechne nicht mit Netanjahu-Reise nach Deutschland

Berlin (Reuters) - Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag, Michael Roth, rechnet nicht damit, dass Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu nach Deutschland reisen wird.
"Als Vertragsstaat des Römischen Statuts ist Deutschland rechtlich dazu verpflichtet, die vom IStGH erlassenen Haftbefehle zu vollstrecken, sollte ein Beschuldigter deutschen Boden betreten", sagte der SPD-Politiker der Nachrichtenagentur Reuters am Freitag zu dem erlassenen Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofes. "Ich gehe allerdings nicht davon aus, dass Netanjahu unter diesen Umständen in ein Land reisen wird, in dem ihm die Festnahme droht." Roth kritisierte zugleich, dass der EU-Staat Ungarn Netanjahu sogar eingeladen habe. "Dass sich Ministerpräsident (Viktor) Orban offenkundig nicht an den Haftbefehl gegen Netanjahu gebunden sieht, obwohl Ungarn ebenfalls Vertragsstaat ist, spricht Bände."
Roth betonte, dass Israel das Recht habe, sich militärisch gegen den "Terror von Hamas und Hisbollah" zu verteidigen. Dieses Recht auf Selbstverteidigung gehe mit der Pflicht zur Beachtung des humanitären Völkerrechts bei der Kriegsführung im Gazastreifen und im Libanon einher. Gerade weil eine regelbasierte und auf dem Völkerrecht fußende internationale Ordnung eines der Kerninteressen der deutschen Außenpolitik sei, sei es unerlässlich, "dass niemand - keine Einzelperson und keine Regierung - sich über das Gesetz und das Völkerrecht erheben darf". Ein Haftbefehl sei aber noch lange kein rechtskräftiges Urteil.
Der richtige Ort, schweren Anschuldigungen gegen Netanjahu nachzugehen, sei nicht der IStGH, sondern israelische Strafbehörden und Gerichte, kritisierte der SPD-Politiker zugleich. Denn der demokratische Rechtsstaat Israel verfüge über eine funktionierende unabhängige Justiz. "Der IStGH nimmt sich viel von seiner Glaubwürdigkeit, weil er gegen Kriegsverbrecher und Diktatoren wie Baschar al Assad nicht vorgeht, aber den Regierungschef eines Landes mit einer unabhängigen Justiz per Strafbefehl verfolgen lässt", fügte Roth hinzu.
(Bericht von Andreas Rinke, redigiert von Kerstin Dörr)