Berliner Gericht erklärt Zurückweisung von Asylbewerbern für rechtswidrig

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Berlin (Reuters) - Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Zurückweisung von Asylbewerbern auf deutschem Gebiet für rechtswidrig erklärt.

Sie dürften nicht ohne Prüfung des Asylantrags abgewiesen werden, urteilte das Gericht in einem Eilverfahren am Montag im Fall von drei Somaliern. Welches Land für den Antrag zuständig sei, müsse in Deutschland nach dem sogenannten Dublin-Verfahren ermittelt werden.

Die drei Somalier, zwei Männer und eine Frau, seien mit dem Zug aus Polen gekommen und ins Bundesgebiet eingereist. Am Bahnhof Frankfurt/Oder seien sie durch die Bundespolizei kontrolliert und nach Äußerung eines Asylgesuchs noch an demselben Tag nach Polen zurückgewiesen worden. Die Zurückweisung wurde seitens der Bundespolizei mit der Einreise aus einem sicheren Drittstaat begründet. Dagegen hatten sich die Somalier vor Gericht gewehrt.

Die Bundesrepublik könne sich nicht darauf berufen, dass die Dublin-Verordnung angesichts einer Notlage unangewendet bleiben dürfe, erklärte das Gericht weiter. Auch könne sie sich nicht auf Art. 72 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union stützen. Auf beide Regelungen hatte sich Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) bei der Verschärfung des Asylkurses berufen.

(Bericht von: Markus Wacket; redigiert von Sabine Ehrhardt. Bei Rückfragen wenden Sie sich an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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