EQS-CMS: Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

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EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Allianz SE / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052: Erwerb eigener Aktien
Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

03.06.2025 / 12:17 CET/CEST
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München, den 03.06.2025

Im Zeitraum vom 26. Mai 2025 bis einschließlich 30. Mai 2025 hat die Allianz SE insgesamt 189.000 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 20. März 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 angekündigt wurde.

Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:


Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 21. März 2025 bis einschließlich 30. Mai 2025 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 2.279.773 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) und bis zu drei multilaterale Handelssysteme (CBOE DXE, Aquis–EU, Turquoise EU) durch eine von der Allianz SE beauftragte Bank.

Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der Allianz SE veröffentlicht (www.allianz.com).

03.06.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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