Bundeswahlleiter: Bundestagswahl darf kein Superspreader-Event werden

dpa-AFX · Uhr

BERLIN (dpa-AFX) - Bundeswahlleiter Georg Thiel hat angesichts der Corona-Pandemie eine einheitliche Regelung für die Bundestagswahl am 26. September gefordert. "Ich bin der Ansicht, dass die Maskenpflicht im Wahllokal strikt befolgt werden muss. Die Bundestagswahl darf nicht zum Superspreader-Event werden", sagte Thiel den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstag). Zudem hoffe er, dass bis zur Wahl alle Wahlhelfer geimpft seien.

Feste Zeitfenster, in denen die Bürger ihre Stimmen abgeben können, hält Thiel nicht für sinnvoll. "Das kann ich mir schon organisatorisch gar nicht vorstellen." Stattdessen schlägt er größere Wahllokale vor. Altenheime sollten gemieden werden - "dafür könnten wir verstärkt auf Räumlichkeiten in Sporthallen, Theatern oder Museen zurückgreifen", so Thiel.

Thiel rechnet in Zeiten der Pandemie außerdem mit einer größeren Zahl an Briefwählern. Der Bundeswahlleiter trat dabei Behauptungen entgegen, die Briefwahl sei anfällig für Fälschungen. "Die Briefwahl gibt es seit 1957, und wir haben bis heute keine Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten in einem Ausmaß, dass sie das Wahlergebnis beeinflussen könnten", sagte Thiel. Insofern könne er mit gutem Gewissen sagen: "Die Briefwahl ist sicher."/jrz/DP/mis

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