DGAP-News: PREOS Real Estate AG: PREOS Real Estate AG: 7,5 % Wandelanleihe 2019/2024 der PREOS Real Estate AG - Bekanntmachung einer Anpassung des Wandlungspreises (deutsch)

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PREOS Real Estate AG: PREOS Real Estate AG: 7,5 % Wandelanleihe 2019/2024 der PREOS Real Estate AG - Bekanntmachung einer Anpassung des Wandlungspreises

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10.08.2020 / 16:04 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


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PREOS Real Estate AG: 7,5 % Wandelanleihe 2019/2024 der PREOS Real Estate AG - Bekanntmachung einer Anpassung des Wandlungspreises

Leipzig, 10.08.2020 - Die PREOS Real Estate AG ("PREOS", ISIN DE000A2LQ850 , m:access) teilt den Anleihegläubigern der Wandelanleihe 2019/2024 ( ISIN: DE000A254NA6 ) gemäß § 10(p) i.V.m. § 15 der Bedingungen der Wandelanleihe (die "Anleihebedingungen") mit, dass eine Anpassung des Wandlungspreises vorgenommen wurde.

Am 15. Juli 2020 hat die außerordentliche Hauptversammlung der PREOS eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) (im Wege einer Ausgabe sogenannter Gratisaktien) und die entsprechende Änderung der Satzung der PREOS beschlossen. Dementsprechend wurde das Grundkapital der PREOS von EUR 71.663.688,00 um EUR 35.831.844,00 auf EUR 107.495.532,00 durch Umwandlung eines Teilbetrages von EUR 35.831.844,00 der Kapitalrücklage erhöht. Die aus der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln resultierenden Stück 35.831.844 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien der PREOS mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 stehen den Aktionären der PREOS im Verhältnis 2:1 zu, sodass auf zwei bestehende Stückaktien eine neue Stückaktie entfällt. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2020 gewinnbezugsberechtigt. Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wurde am 27. Juli 2020 in das Handelsregister der PREOS eingetragen. Seit dem heutigen 10. August 2020 (Ex-Tag) werden die Aktien der PREOS ex-Berichtigungsaktien gehandelt.

Die Anleihebedingungen der Wandelanleihe 2019/2024 enthalten in § 10 Regelungen, die zugunsten der Anleihegläubiger einen Verwässerungsschutz insbesondere im Fall bestimmter Kapitalmaßnahmen und Dividendenausschüttungen der PREOS vorsehen.

§ 10(a)(i) der Anleihebedingungen sieht für den Fall einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln der PREOS im Wege der Ausgabe neuer Aktien eine Anpassung des Wandlungspreises vor. Eine solche Anpassung wird gemäß § 10(l)(i), (m), (q) der Anleihebedingungen durch die Berechnungsstelle im Sinne des § 14 der Anleihebedingungen vorgenommen. Die Berechnungen, Anpassungen und Bestimmungen der Berechnungsstelle erfolgen dabei gemäß § 14(c) der Anleihebedingungen in Abstimmung mit der PREOS und sind (soweit nicht ein offenkundiger Fehler vorliegt) endgültig und für die PREOS und alle Anleihegläubiger bindend.

Dementsprechend ist der Wandlungspreis gemäß § 10(a)(i) der Anleihebedingungen von EUR 9,90 auf EUR 6,60 angepasst worden. Aus dem angepassten Wandlungspreis errechnet sich ein angepasstes Wandlungsverhältnis von 1 : 151,5152. Die Anpassung des Wandlungspreises und das angepasste Wandlungsverhältnis sind gemäß § 10(l)(i) der Anleihebedingungen zum Beginn des heutigen 10. August 2020 wirksam geworden.

Eine Ausübung des Wandlungsrechts ist nur in bestimmten, in den Anleihebedingungen festgelegten Zeiträumen möglich.

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