Gericht kippt Höchstgrenze für private Feiern in Räumen in Frankfurt

Reuters · Uhr

Berlin (Reuters) - In Frankfurt hat das Verwaltungsgericht die von der Stadt verfügte Höchstgrenze bei privaten Feiern in geschlossenen Räumen gekippt.

Zur Eindämmung der Ausbreitung der Pandemie waren Feiern in privaten Räumen bislang auf zehn Personen beschränkt. Die Richter setzten am Donnerstag die Anordnung wegen Formfehlern mit einer Eilentscheidung außer Vollzug. Die Stadt regierte darauf, indem sie die Verpflichtung zur Höchstgrenze von zehn Feiernden in eine "dringende Empfehlung" umwandelte.

In Deutschland müssen sich mehrere Gerichte mit zum Schutz vor dem Virus angeordneten Einschränkungen befassen. Am Donnerstag war ein Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.

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