KORREKTUR/ROUNDUP: Huckepack aufs Netz? - Woran es beim nationalen Roaming hakt

dpa-AFX · Uhr

(Im 2. Absatz muss es im letzten Satz heißen «einige 1&1-Frequenzblöcke» (statt: «die 1&1-Frequenzblöcke»). Außerdem wurde der Zeitplan im 4. Absatz, letzter Satz, korrigiert zu «Herbst 2019» (statt: «Ende 2019»))

MAINTAL (dpa-AFX) - 5G soll das Land besser, digitaler, smarter machen. Autonomes Fahren, Telemedizin, intelligente Mülleimer: Gern überbieten sich die Telekommunikationskonzerne gegenseitig mit neuen Meilensteinen und Visionen. Doch nicht nur die Deutsche Telekom und Vodafone , die bereits etliche 5G-Masten in Großstädten am Laufen haben, sondern auch Telefonica Deutschland und 1&1 Drillisch haben für die entsprechenden Frequenzen Milliarden auf den Tisch gelegt. Letztere haben noch gar nicht mit dem Ausbau begonnen. Dabei ist Kooperation zwischen den Wettbewerbern gefragt - und daran hakt es, auch ein Jahr nach der Frequenzversteigerung noch.

Anders als die drei Wettbewerber verfügt die in Maintal ansässige United-Internet-Tochter 1&1 Drillisch bislang noch nicht über ein eigenes Mobilfunknetz. Das soll sich ändern: Mit der Ersteigerung von Nutzungsrechten für 5G-Frequenzen hat sich das Unternehmen in Stellung gebracht, um zum vierten Netzbetreiber aufzusteigen. Da einige 1&1-Frequenzblöcke allerdings erst in einigen Jahren bereitstehen, mietet das Unternehmen bis dahin welche von Telefónica.

Doch damit ist es nicht getan: Bis 1&1 Drillisch flächendeckendes 5G-Netz anbieten kann, werden Jahre vergehen. Da das Unternehmen aber anders als seine Wettbewerber kein eigenes 4G-Netz betreibt, braucht es Hilfe. "Wir sind am Anfang auf Roaming-Kapazitäten angewiesen", erklärt Unternehmenschef Ralph Dommermuth im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur. "Niemand möchte einen Mobilfunkvertrag nutzen, der erst einmal beispielsweise nur in Köln, Düsseldorf oder München funktioniert. Jeder möchte auch unterwegs surfen und telefonieren." Das bedeutet: Drillisch will quasi Rechte dafür anmieten, dass die eigenen Kunden außerhalb der Ausbauzone nicht ins Funkloch fallen, sondern die Netze der Wettbewerber nutzen können.

Die bei der Frequenzversteigerung festgelegten Auflagen der Bundesnetzagentur schreiben den Netzbetreibern ein sogenanntes "Verhandlungsgebot" vor: Es gibt also keine Pflicht dazu, die Netze zu vermieten - also sogenanntes nationales Roaming zu betreiben, aber es muss zumindest darüber verhandelt werden. Das ist auch geschehen - allerdings deutlich intensiver und länger, als von 1&1 Drillisch erhofft. "Jetzt sind wir ein Jahr weiter und haben immer noch kein nationales Roaming", beklagt Dommermuth. "Dass das kein Spaziergang wird, war klar." Doch der ursprüngliche Zeitplan des Unternehmens sah vor, die Gespräche bereits im Herbst 2019 abzuschließen.

Stattdessen gibt es noch immer keine Einigung. "Wir haben Angebote bekommen, die uns aber kein marktgerechtes Produkt ermöglichen", so Dommermuth. Die drei Platzhirsche üben sich angesichts der noch laufenden Verhandlungen zwar in Verschwiegenheit, lassen jedoch durchblicken, dass sie deutlich anderer Meinung sind. "Wir sind offen gegenüber Drittparteigeschäft - solange das zu vernünftigen kommerziellen Bedingungen geschieht", sagte Telekom-Finanzchef Christian Illek in einer Telefonkonferenz. Telefónica verweist auf die laufenden Verträge mit 1&1 Drillisch, aus denen das Unternehmen einen Anspruch auf nationales Roaming ableiten könne. In einem Brief an den Beirat der Bundesnetzagentur, beklagt sich Vodafone über die Haltung von 1&1 Drillisch. Der Neuling fordere ein "risikoloses Geschäftsmodell" und bestehe darauf, dass Vodafone die unternehmerischen Kosten für Investitionen oder steigenden Datenverkehr komplett alleine trage.

"Drillisch möchte möglichst flächendeckend und günstig an die Ressourcen herankommen. Die anderen haben das Interesse, den neuen Wettbewerber möglichst klein zu halten", erklärt Telekommunikations-Experte Torsten Gerpott von Universität Duisburg-Essen den Konflikt. Während 1&1-Chef Dommermuth den Rivalen "Mondpreise" bei ihren Angeboten vorwirft, beklagen diese, der Neuling stelle zu hohe Anforderungen.

Tatsächlich hat 1&1 Drillisch mit dem Bau von 5G-Masten noch nicht begonnen, auch entsprechende Verträge mit Ausrüstern gibt es noch nicht, lediglich einige Testantennen laufen. Das Unternehmen verweist darauf, man könne nicht vor Ende der Verhandlungen mit dem Ausbau anfangen, da sonst die Grundlagen fehlten. Gerpott hält das jedoch nicht für zutreffend: "Die wollen Druck auf die Politik erzeugen", meint der Experte. "Der Regulierungsrahmen ist ein Hygienefaktor, aber sicher nicht der Show Stopper. Mindestens ebenso bedeutsam sind die Faktoren Verfügbarkeit von 5G-Netztechnik zu wettbewerbsfähigen Kosten und die Entwicklung attraktiver neuer 5G-Anwendungen."

Aus Verbrauchersicht ist die Verzögerung ärgerlich. Je später alle Wettbewerber den Ausbau starten, desto später wird flächendeckendes, bezahlbares 5G-Netz für alle zur Verfügung stehen. Beim Vorgänger 4G (LTE) rissen alle drei Netzbetreiber bislang die Fristen der Bundesnetzagentur, nach denen bis zum Jahreswechsel in jedem Bundesland mindestens 98 Prozent der Haushalte mit dem schnellen Mobilfunkstandard ausgestattet sein sollten.

Zwar hat die Auseinandersetzung noch nicht die höchstmögliche Eskalationsstufe - ein von der Bundesnetzagentur geleitetes Schiedsverfahren - erreicht. Dennoch hat 1&1 Drillisch bereits die Regulierungsbehörde um Hilfe gebeten. Diese hat bereits mit allen Parteien Gespräche geführt, in der Hoffnung, zu vermitteln. "Wir begleiten die Gespräche der Unternehmen, damit die Verhandlungen fair ablaufen und der neue Wettbewerber nicht diskriminiert wird, sagt Netzagentur-Präsident Jochen Homann.

In der Opposition sieht man die Tatsache, dass nationales Roaming nach aktueller Rechtslage nicht durch die Bundesnetzagentur angeordnet werden kann, als Problem: Die "Platzhirsche" ließen 1&1 Drillisch ohne Verhandlungsgebot "am langen Arm verhungern", moniert der Grünen-Abgeordnete im Bundestag, Oliver Krischer. "Es gibt zwar ein Verhandlungsgebot, dass die anderen Netzbetreiber den neuen Wettbewerber 1&1 Huckepack auf ihr LTE-Netz nehmen, dass ist aber nichts wert, weil es keine Einigungspflicht gibt." Die Netzagentur müsse in die Lage versetzt werden, Entscheidungen treffen zu können.

Branchenexperte Gerpott hält die Verhandlungen auf freiwilliger Basis dennoch für den richtigen Weg: "Eine Pflicht zum National Roaming halte ich für problematisch, da sie falsche Anreize setzen würde. Dann wären diejenigen im Nachteil, die als Pioniere Netze mit aufgebaut haben."/swe/DP/zb

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