Sittenwidrige Forderungen: Stellungnahme von Sixt zu aktueller Berichterstattung über Schaden an Tesla-Fahrzeug

EQS GROUP · Uhr (aktualisiert: Uhr)

Sittenwidrige Forderungen: Stellungnahme von Sixt zu aktueller Berichterstattung über Schaden an Tesla-FahrzeugPullach, 6. Dezember 2017 â Die Medien haben in den vergangenen Tagen über einen beschädigten Tesla berichtet, den Sixt von dem gewerblichen Vermieter Elektromotron gemietet und an einen industriellen Kunden weitervermietet hatte. Da in zahlreichen Medien fehlerhafte, irreführende und rufschädigende Behauptungen von Elektromotron über den Vorgang zu finden sind, sieht sich Sixt zu folgenden Klarstellungen veranlasst:

  • An dem Fahrzeug ist keineswegs ein Schaden von mehr als 80.000 Euro entstanden. Die DEKRA, einer der renommiertesten Kfz-Gutachter in Deutschland, hat in einem Gutachten, das von Elektromotron selbst in Auftrag gegeben worden war, den Schaden lediglich auf rund 15.700 Euro (ohne MwSt.) beziffert. Sixt hat diesen Schaden zusammen mit den Gutachterkosten und dem Fahrzeug-Minderwert Elektromotron binnen weniger Tage ohne weitere Diskussion erstattet. Dabei handelte es sich um einen Gesamtbetrag von rund 18.500 Euro (ohne MwSt.).

  • Angesichts dieser Schadenhöhe kann keine Rede davon sein, dass das Fahrzeug von dem Sixt-Kunden âgeschrottetâ worden sei, wie es in Teilen der Medien zu lesen war.

  • Der medienwirksam behauptete Schadensbetrag von rund 83.500 Euro netto kommt nur deshalb zu Stande, weil Elektromotron, vertreten durch Frau Monika Kindlein und Herrn Manfred van Rinsum, unbegründete, mithin völlig willkürliche Positionen in Rechnung stellte.

  • Offensichtlich erfolgte das âHochrechnenâ des Schadens von vornherein mit der klaren Absicht, ein Drohpotenzial im Falle einer Veröffentlichung in den Medien aufzubauen und dabei eine Rufschädigung von Sixt in Kauf zu nehmen. Dafür spricht die letzte Rechnungsposition âAbstandszahlung für NDAâ in Höhe von 20.000 Euro. âNDAâ steht für âNon Disclosure Agreementâ (Vertraulichkeitsvereinbarung), d.h. Sixt wurde aufgefordert, für die Nicht-Veröffentlichung des Vorgangs zusätzlich sogar einen höheren Betrag zu zahlen als von der DEKRA neutral als Schaden festgestellt worden war. Ein solches âSchweigegeldâ ist sittenwidrig und war für Sixt völlig inakzeptabel. Als Folge wandten sich Frau Kindlein und Herr van Rinsum an den SPIEGEL.

  • Nun versucht Herr van Rinsum offenkundig, die zwischenzeitlich hergestellte Ã-ffentlichkeit zu nutzen, um aus dem Schaden am Ende ein noch besseres Geschäft für Elektromotron zu machen. So wurde Sixt mit Datum 5. Dezember 2017 eine neue Rechnung über rund 185.000 Euro netto für die Schadensregulierung samt Kauf des gebrauchten Fahrzeugs präsentiert. Diese Summe liegt sogar über dem Neupreis des Fahrzeugs und ist ein erneuter Beweis dafür, dass es Herrn van Rinsum nicht nur um die Schadensregulierung geht, sondern dass er weitergehende finanzielle Absichten verfolgt. Erneut fordert er eine âAbstandszahlung für NDAâ in Höhe von 20.000 Euro. Dies muss als âPreisâ interpretiert werden, im Falle des Eingehens auf dieses âAngebotâ auf weitere Medienkontakte zu verzichten. Auch für dieses weitere sittenwidrige Angebot steht Sixt nicht zur Verfügung.

  • Vor dem Hintergrund dieser Fakten steht auÃer Frage, dass Elektromotron versucht, aus dem Schaden an dem Fahrzeug mit Hilfe der Medien am Ende ein gutes Geschäft zu machen â auf Kosten einer Rufschädigung von Sixt.

  • Allen Beteiligten bei diesem Vorgang â und damit auch Elektromotron - war im Ãbrigen klar, dass das von Sixt an den industriellen Kunden vermietete Fahrzeug zu Vergleichs- und Testzwecken eingesetzt werden würde.

Weitere Informationen Sixt SE Frank Elsner / Imke Pieper Sixt Central Press Office Tel.: +49 â 5404 â 91 92 0 Fax: +49 â 5404 â 91 92 29 E-Mail: pressrelations@sixt.com

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