DGAP-Adhoc: Schadenersatzklagen aus Infinus Anlegeransprüchen gegen UNIQA Österreich Versicherungen AG / Ausdehnung / Aktualisierung einer Veröffentlichung von Insiderinformationen gem Art 17 MAR vom 13.11.2020 (deutsch)

dpa-AFX · Uhr

Schadenersatzklagen aus Infinus Anlegeransprüchen gegen UNIQA Österreich Versicherungen AG / Ausdehnung / Aktualisierung einer Veröffentlichung von Insiderinformationen gem Art 17 MAR vom 13.11.2020

^
EQS-Ad-hoc: UNIQA Insurance Group AG / Schlagwort(e): Rechtssache
Schadenersatzklagen aus Infinus Anlegeransprüchen gegen UNIQA Österreich
Versicherungen AG / Ausdehnung / Aktualisierung einer Veröffentlichung von
Insiderinformationen gem Art 17 MAR vom 13.11.2020

04.05.2022 / 13:03 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

Am 13.11.2020 hat UNIQA Insurance Group AG als ad hoc Mitteilung gemäß Art
17 MAR veröffentlicht, dass eine deutsche Zweckgesellschaft eine
zivilrechtliche Schadenersatzklage gegen UNIQA Österreich Versicherungen AG
("UNIQA Österreich") als Rechtsnachfolgerin der früheren FINANCE LIFE
Lebensversicherung AG im Betrag von rund EUR 3.900.000,00 eingebracht hat;
diese Klage steht in Zusammenhang mit Schuldverschreibungen der deutschen
Infinus Gruppe, über die im Jahr 2014 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Die Veröffentlichung vom 13.11.2020 weist auch darauf hin, dass die Klage
einen Vorbehalt der möglichen Geltendmachung von Ansprüchen weiterer Anleger
enthält und dass die Klägerin außergerichtlich Ansprüche in bis zu mittlerer
zweistelliger Millionen Euro Höhe erhoben hat.

Nach mehreren Klagsausdehnungen mit kleineren Beträgen hat die Klägerin nun
ihre Klage auf insgesamt rund EUR 99.200.000,00 ausgedehnt.

In der Klagsausdehnung werden keine wesentlichen neuen Sachverhaltselemente
oder Vorwürfe vorgetragen. UNIQA Österreich hält an ihrer Auffassung fest,
dass die in der Klage (und außergerichtlich) erhobenen Vorwürfe und
aufgestellten Behauptungen unbegründet und die geltend gemachten Ansprüche
dem Grunde und der Höhe nach unberechtigt sind. UNIQA Österreich wird daher
die behaupteten Ansprüche weiterhin bestreiten und die UNIQA Österreich
rechtlich zur Verfügung stehenden Maßnahmen zur Abwehr der Ansprüche
ergreifen. Eine relevante Veränderung der Risikoeinschätzung folgt aus der
Klagsausdehnung nach Einschätzung von UNIQA nicht.


---------------------------------------------------------------------------

04.05.2022 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group AG.
www.eqs.com

---------------------------------------------------------------------------

   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    UNIQA Insurance Group AG
                   Untere Donaustraße 21
                   1029 Wien
                   Österreich
   Telefon:        +43 1 211 75-0
   E-Mail:         investor.relations@uniqa.at
   Internet:       www.uniqagroup.com
   ISIN:           AT0000821103
   WKN:            928900
   Indizes:        ATX
   Börsen:         Wiener Börse (Amtlicher Handel)
   EQS News ID:    1343449



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
---------------------------------------------------------------------------

1343449 04.05.2022 CET/CEST

°

Meistgelesene Artikel