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dpa-AFX · Uhr
    Zeit für eine Einigung, Kommentar zum Prämiensparen von Jan Schrader
Frankfurt (ots) - Was hätten Sparkasse und Kunde wohl in früheren Jahren zur
Zinsanpassung in Prämiensparverträgen vertraglich festgehalten, hätten sie
gewusst, dass die damals üblichen Klauseln unzulässig sind? Was nach "Treu und
Glauben" geboten gewesen wäre, lässt sich schwer sagen, der Streit über die
Zinsen tobt daher quälend lange. Fest steht immerhin, dass Kunden eine
Nachzahlung zusteht, denn die Rechenmethodik, die viele Sparkassen viele Jahre
quasi als Krücke auf Verträge mit ungültigen Zinsklauseln anwendeten, ist nach
einem Urteil des Bundesgerichtshofs von Oktober 2021 fehlerhaft.

Das Gericht in Karlsruhe legte bisher einige wesentliche Grundsätze fest, aber
längst nicht alle Details. So geht das Rätselraten weiter. Gleitende
Durchschnitte oder Monatswerte, Hypothekenpfandbriefe oder börsennotierte
Bundeswertpapiere, Laufzeiten von neun bis zehn Jahren oder aber von acht bis
fünfzehn? Es sind Gelehrtendiskussionen, die wohl kein gewöhnlicher Mensch
jemals ernsthaft mit seiner Sparkasse oder Bank geführt hätte. Doch eine
Entscheidung ist unumgänglich, um eine Nachzahlung berechnen zu können. Je nach
Methode müssen die Geldhäuser für jeden Kunden gut und gerne einige Tausend Euro
mehr oder weniger berappen. Was ist fair? Was ist angemessen? Darüber lässt sich
lange streiten.

Die Situation ist zum Haareraufen! Ein Streit über uralte Verträge, die vielfach
längst gekündigt sind, ist für die Kundschaft wie für die Kreditwirtschaft eine
unnötige Belastung. Viele Prämiensparpläne stammen noch aus der Zeit vor der
Jahrtausendwende. Attraktiv waren die Verträge vor allem wegen der stetig
steigenden Prämie, weniger wegen der zusätzlich gewährten variablen Zinsen, um
die sich nun der Streit dreht. Viel hängt heute von den Einschätzungen einzelner
Sachverständiger ab. Eine zentrale Rolle fällt dem Chemnitzer
Wirtschaftsprofessor Friedrich Thießen zu, an dem sich möglicherweise auch die
Gerichte orientieren. Langsam schält sich eine Rechtsauffassung heraus.

Auch wenn die Lage verworren ist, lässt sich der Streit zum Glück lösen. Einige
Sparkassen schrieben die Kunden bereits an und kamen damit der Erwartung der
Finanzaufsicht BaFin nach, die einen solchen Schritt von der Kreditwirtschaft
eingefordert hatte. Andere Institute lenkten ein, wenn die Sparerinnen und
Sparer, viele von ihnen schon im höheren Alter, selbst aktiv wurden. Auch den
Kreditinstituten bleibt Ermessensspielraum, wenn sie ein Angebot zur
Zinsnachzahlung unterbreiten. Einfach ist dieser Weg nicht. Trotzdem ist die
Bereitschaft zur Einigung vorbildlich, anstatt bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag auf
finale Gerichtsurteile zu warten.

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