GNW-Adhoc: Merus kündigt Veröffentlichung eines Abstracts zu Petosemtamab bei fortgeschrittenem Magen-/Speiseröhren-Adenokarzinom zur Präsentation auf der AACR-Jahrestagung 2023 an

dpa-AFX · Uhr
    ^UTRECHT, Niederlande, und CAMBRIDGE, Massachusetts, April 15, 2023 (GLOBE
NEWSWIRE) -- Merus (https://merus.nl/) N.V. (Nasdaq: MRUS) (Merus, das
Unternehmen, wir oder unser), ein im klinischen Stadium tätiges
Onkologieunternehmen, das innovative multispezifische Antikörper in voller Länge
(Biclonics® und Triclonics®) entwickelt, hat heute die Veröffentlichung eines
Abstracts für eine Posterpräsentation früher klinischer Daten zum bispezifischen
Antikörper Petosemtamab bei fortgeschrittenem Magen-/Speiseröhren-Adenokarzinom
auf der Jahrestagung 2023 der American Association for Cancer Research (AACR)
bekanntgegeben, die vom 14. bis 19. April 2023 in Orlando, Florida, stattfindet.
Petosemtamab oder MCLA-158 ist ein humanes IgG1 Biclonics®, das an Krebszellen
bindet, die den epidermalen Wachstumsfaktor-Rezeptor (EGFR) und den
Stammzellmarker LGR5 (leucine-rich repeat-containing G protein-coupled receptor
5) exprimieren.
Petosemtamab befindet sich in der klinischen Entwicklung im Erweiterungsteil
einer offenen, multizentrischen Phase-I/II-Studie bei fortgeschrittenen soliden
Tumoren, einschließlich fortgeschrittenem Magen-/Speiseröhren-Adenokarzinom.
Obwohl Petosemtamab bei zuvor behandelten Patienten mit Magen-/Speiseröhren-
Adenokarzinom, die eine EGFR-Genamplifikation und/oder Überexpression aufweisen,
eine vielversprechende klinische Aktivität gezeigt hat, hat das Unternehmen
beschlossen, die weitere klinische Erforschung der Kohorte mit Magen-
/Speiseröhren-Adenokarzinom zum jetzigen Zeitpunkt zu unterbrechen. Das
Unternehmen plant, Petosemtamab vorrangig bei Plattenepithelkarzinomen des
Kopfes und Halses zu untersuchen, da in dieser Kohorte eine starke klinische
Aktivität beobachtet wurde.
Zu den Informationen und Beobachtungen aus der Kohorte der Patienten mit Magen-
/Speiseröhren-Adenokarzinom, die in der Phase I/II-Studie behandelt wurden,
gehören:
  * Zum Stichtag 24. Oktober 2022 wurden 14 zuvor behandelte Patienten mit
    Magen-/Speiseröhren-Adenokarzinom alle zwei Wochen mit Petosemtamab 1500 mg
    (i. v.) behandelt.
  * Patientenpopulation:
      * Das Durchschnittsalter lag bei 63 Jahren (Spanne von 40-80 Jahren); 79 %
        waren männlich.
      * Der Medianwert der vorangegangenen systemischen Therapielinien lag bei
        3 (Bereich 1-4); einschließlich platinbasierter Chemotherapie (36 % der
        Patienten) und Checkpoint-Inhibitoren (14 %).

* 14 Patienten waren für die Wirksamkeit auswertbar, die >= 2 Behandlungszyklen

(>= 8 Wochen) mit >= 1 Tumorbeurteilung nach Baseline erhalten hatten oder bei

    denen die Krankheit früh fortgeschritten war.
      * Antitumoraktivität der 14 Patienten:
          * 1 Patient mit einer Überexpression des EGFR-Proteins im Tumor und
            einer Genkopienzahl-Amplifikation zeigte ein bestätigtes anhaltendes
            partielles Ansprechen (67 % Tumorreduktion; Ansprechen nach 24
            Zyklen fortgesetzt).
          * 3 Patienten hatten eine stabile Erkrankung (1 mit EGFR-
            Überexpression und Genkopienzahl-Amplifikation; 2 nicht auswertbar
            für IHC), mit Tumorreduktionen von 2 %, 17 % und 40 %.
  * Petosemtamab weist weiterhin ein überschaubares Sicherheitsprofil auf:
      * Von 78 Patienten, die mit der empfohlenen Phase-II-Dosis von 1500 mg
        alle zwei Wochen behandelt wurden (Eskalations- und alle
        Expansionskohorten), waren die häufigsten UE unabhängig von der
        Kausalität (alle Grade/Grade 3-4) Hautausschlag (33 %/0 %), Hypotonie
        (26 %/6 %), Dyspnoe (26 %/4 %), Übelkeit (26 %/1 %), akneiforme
        Dermatitis (24 %/1 %), Magnesiummangel im Blut (19 %/5 %), Erythem
        (19 %/0 %), Diarrhö (19 %/0 %); infusionsbedingte Reaktionen
        (zusammengesetzter Begriff) wurden bei 74 %/21 % der Patienten gemeldet,
        meist bei der ersten Infusion, und alle klangen ab. 5 Patienten (6 %)
        brachen die Behandlung aufgrund von infusionsbedingten Reaktionen an Tag
        1 ab.
Details des Vortrags:
Titel: MCLA-158 (petosemtamab), an IgG1 bispecific antibody targeting EGFR and
LGR5, in advanced gastric/esophageal adenocarcinoma (GEA) [MCLA-158
(Petosemtamab), ein bispezifischer IgG1-Antikörper gegen EGFR und LGR5, bei
fortgeschrittenem Adenokarzinom des Magens und der Speiseröhre]
Sitzung: Klinische Studien der Phase II 1
Datum: Montag, 17. April 2023
Uhrzeit: 13:30 - 17:30 Uhr ET
Poster-Nr.: 18
Abstract-Nr.: CT156
Die Zusammenfassung ist auf der Konferenz- Website
(https://www.aacr.org/meeting/aacr-annual-meeting-2023/meeting-resources/) zu
finden.
Über Petosemtamab?
Petosemtamab oder MCLA-158 ist ein bispezifischer humaner-IgG1- Biclonics®-
Antikörper in voller Länge mit niedrigem Fucosegehalt, der auf den epidermalen
Wachstumsfaktorrezeptor (EGFR) und LGR5 (leucine-rich repeat containing G-
protein-coupled receptor 5) abzielt. Petosemtamab soll drei unabhängige
Wirkmechanismen aufweisen, darunter die Hemmung der EGFR-abhängigen
Signalübertragung, die Bindung von LGR5, die zur Internalisierung und zum Abbau
des EGFR in Krebszellen führt, sowie eine verstärkte antikörperabhängige
zellvermittelte Zytotoxizität und antikörperabhängige zelluläre
Phagozytoseaktivität.
Über Merus N.V.
Merus (https://merus.nl/about/) ist ein Unternehmen im Bereich der klinischen
Onkologie, das innovative humane bispezifische und trispezifische Antikörper in
voller Länge entwickelt, die auch als Multiclonics®
(https://merus.nl/technology/multiclonics-platform/) bekannt sind. Multiclonics®
werden unter Verwendung von industriellen Standardprozessen hergestellt. In
vorklinischen und klinischen Studien wurde beobachtet, dass mehrere ihrer
Merkmale mit den Merkmalen herkömmlicher menschlicher monoklonaler Antikörper
identisch sind, z. B. lange Halbwertszeit und geringe Immunogenität. Weitere
Informationen finden Sie auf der Website von Merus
unter https://www.merus.nl, und https://twitter.com/MerusNV.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private
Securities Litigation Reform Act aus dem Jahr 1995. Alle Aussagen in dieser
Pressemitteilung, die sich nicht auf historische Tatsachen beziehen, sollten als
zukunftsgerichtete Aussagen betrachtet werden, einschließlich, aber nicht
beschränkt auf Aussagen über die klinische Entwicklung von Petosemtamab,
künftige klinische Studien, die Entscheidung des Unternehmens, die Untersuchung
von Petosemtamab bei HNSCC-Patienten zu priorisieren, die vielversprechende
klinische Aktivität bei zuvor behandelten Patienten mit Magen-/Speiseröhren-
Adenokarzinom, die eine EGFR-Genamplifikation und/oder Überexpression aufweisen,
und die Entscheidung, die weitere Erforschung der Kohorte mit Magen-
/Speiseröhren-Adenokarzinom zum jetzigen Zeitpunkt zu unterbrechen. Diese
zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den derzeitigen Erwartungen der
Geschäftsleitung. Sie sind weder Versprechen noch Garantien und unterliegen
bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen wichtigen
Faktoren, die dazu führen können, dass unsere tatsächlichen Ergebnisse,
Leistungen oder Erfolge erheblich von den zukünftigen Ergebnissen, Entwicklungen
oder Erfolgen abweichen, die durch die zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt
oder impliziert wurden. Hierzu gehören u. a.: unser Bedarf an zusätzlichen
finanziellen Mitteln, die ggf. nicht verfügbar sind, sodass wir unsere Geschäfte
einschränken oder Rechte an unseren Technologien oder an Biclonics®, Triclonics®
und multispezifischen Antikörperkandidaten abtreten müssen; potenzielle
Verzögerungen beim Erhalt der gesetzlichen Zulassung, die sich auf die
Vermarktung unserer Produktkandidaten und die Erwirtschaftung von
Umsätzen/Gewinnen auswirken; das langwierige und teure Verfahren zur Entwicklung
klinischer Arzneimittel mit ungewissem Ausgang; die Unvorhersehbarkeit unserer
in der vorklinischen Phase durchgeführten Bemühungen, marktfähige Arzneimittel
zu entwickeln; mögliche Verzögerungen bei der Aufnahme von Patienten, was den
Erhalt der benötigten gesetzlichen Zulassungen negativ beeinflussen könnte;
unsere Abhängigkeit von Dritten bei der Durchführung unserer klinischen Studien
und die nicht zufriedenstellende Leistungsfähigkeit dieser Dritten; Auswirkungen
der COVID-19-Pandemie; dass wir im Rahmen unserer Zusammenarbeit ggf. keine
geeigneten Biclonics® oder bispezifischen Antikörperkandidaten identifizieren
oder dass die Leistungsfähigkeit im Rahmen unserer Zusammenarbeit ggf. nicht
zufriedenstellend ist; unsere Abhängigkeit von Dritten hinsichtlich der
Produktion unserer Produktkandidaten, die unsere Entwicklungs- und
Vertriebsbemühungen ggf. verzögert, verhindert oder beeinträchtigt; Schutz
unserer proprietären Technologie; unsere Patente werden möglicherweise für
ungültig oder nicht durchsetzbar befunden, von Mitbewerbern umgangen, und unsere
Patentanträge werden möglicherweise für nicht die Vorschriften und Verordnungen
der Patentierbarkeit erfüllend befunden; es gelingt uns möglicherweise nicht,
bestehende und potenzielle Gerichtsverfahren wegen Verletzung des geistigen
Eigentums Dritter zu gewinnen; unsere eingetragenen oder nicht eingetragenen
Marken oder Handelsnamen werden möglicherweise angefochten, verletzt, umgangen
oder für generisch erklärt oder als gegen andere Marken verstoßend erachtet.
Diese und andere wichtige Faktoren, die im Abschnitt ?Risikofaktoren" in unserem
Jahresbericht auf Formular 10-K für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2022, den
das Unternehmen am 28. Februar 2023 bei der Securities and Exchange Commission
(SEC) eingereicht hat, und in unseren sonstigen bei der SEC eingereichten
Berichten aufgeführt sind, können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse
erheblich von den Informationen abweichen, die in den zukunftsgerichteten
Aussagen dieser Pressemitteilung enthalten sind. Diese zukunftsorientierten
Aussagen geben die Einschätzungen des Managements zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung dieser Pressemitteilung wieder. Wir sind berechtigt, jedoch
nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu einem bestimmten
Zeitpunkt ggf. zu aktualisieren und lehnen jedwede Verpflichtung dazu ab, auch
wenn sich unsere Ansichten aufgrund zukünftiger Ereignisse ändern, es sei denn,
dies ist durch das geltende Gesetz vorgeschrieben. Die Leser werden darauf
hingewiesen, sich nicht über Gebühr auf solche zukunftsgerichteten Aussagen zu
verlassen, da diese nur für den Zeitpunkt dieser Pressemitteilung gelten.
Multiclonics®, Biclonics® und Triclonics® sind eingetragene Marken von Merus
N.V.
°

Meistgelesene Artikel