Bundesregierung schließt Vollstreckung eines Haftbefehl gegen Netanjahu nicht aus

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Berlin (Reuters) - - Die Bundesregierung schließt nicht aus, dass ein möglicher Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshof gegen Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu in Deutschland auch vollstreckt würde.

Auf die Frage, ob sich die Bundesregierung grundsätzlich an Entscheidungen des IStGH halten werde, sagte der Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Mittwoch in Berlin: "Wir halten uns an Recht und Gesetz." Deutschland sei "grundsätzlich" Unterstützer des Internationalen Strafgerichtshofes und dabei bleibe es. Auf die Frage nach der Forderung der israelischen Regierung, dass Regierungen der "zivilisierten Welt" jetzt erklären sollten, einen möglichen Haftbefehl auf keinen Fall zu vollstrecken, wich der Regierungssprecher aus.

Deutschland ist anders als die USA, Russland oder Israel Unterzeichnerstaat des IStGH und hat solche internationalen Organisationen und Gerichte immer gefördert. Deshalb gilt es in Regierungskreisen als sehr schwierig, einen möglichen Haftbefehl gegen Netanjahu nicht zu vollstrecken, sollte dieser nach einer Entscheidung des Strafgerichtshofes im Sinne des Chefanklägers nach Deutschland reisen. Andererseits gilt die Verhaftung eines israelischen Regierungschefs wegen der deutschen Verantwortung für den Holocaust als extrem heikel.

(Bericht von Andreas Rinke, redigiert von Hans Busemann. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com)

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