Heil sieht Spielraum für ausreichend Geld für Jobcenter
Sigmaringen (Reuters) - Nach der Einigung in der Bundesregierung auf Grundzüge des Bundeshaushalts für 2025 hat sich Arbeitsminister Hubertus Heil zuversichtlich gezeigt, Kürzungen bei der Arbeitsförderung im Bürgergeld vermeiden zu können.
Aktive Arbeitsmarktpolitik bedeute, dass es auch bei den Jobcentern ausreichend Möglichkeiten gebe für Qualifizierung, Weiterbildung und Vermittlung in Arbeit, sagte der SPD-Politiker am Dienstag bei einer Pressereise im baden-württembergischen Sigmaringen. "Und der Spielraum ist jetzt nach den Haushaltseinigungen auch da."
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und Spitzenverbände der Städte und Gemeinden hatten gewarnt, bei den für das Bürgergeld zuständigen Jobcentern drohe 2025 eine Finanzierungslücke von bis zu einer Milliarde Euro. Viele Jobcenter seien daher gezwungen, 2025 die Programme zur Eingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt deutlich zu kürzen.
Heil nannte keine Zahlen, was die von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) erzielte Einigung zum Bundeshaushalt 2025 für seinen Etat bedeutet. Der Haushaltsentwurf werde am 17. Juli im Kabinett beschlossen. "Jetzt geht es darum, die politischen Beschlüsse auch in ein Haushaltsrecht umzusetzen", sagte Heil. "Und dann werden alle Zahlen auch auf dem Tisch liegen."
Die geplanten Verschärfungen im Bürgergeld bezeichnete Heil als vertretbar. "Das Bürgergeld bleibt die Grundsicherung für die Menschen, die in Not geraten sind", sagte Heil. "Richtig ist, dass wir jetzt an einzelnen Stellen nachsteuern. Das finde ich vor allen Dingen vertretbar, wenn es um die Bekämpfung von Schwarzarbeit geht." Das sei notwendig und richtig.
Laut der Einigung von Scholz, Habeck und Lindner soll für Bezieher von Bürgergeld unter anderem ein längerer Arbeitsweg zumutbar sein, damit sie eine Arbeit aufnehmen. Leistungskürzungen bei mangelnder Mitwirkung sollen stärker greifen. Zudem sollen Bedürftige rascher auf eigenes Vermögen zurückgreifen. Die Karenzzeit für das verschonte Vermögen soll von einem Jahr auf ein halbes Jahr halbiert werden.
(Bericht von Holger Hansen redigiert von Christian Rüttger; Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)