Rentenaufschubprämie kommt erst ab 2028

Reuters · Uhr
Quelle: (c) Copyright Thomson Reuters 2024. Click For Restrictions - https://agency.reuters.com/en/copyright.html

- von Holger Hansen

Berlin (Reuters) - Die in der Ampel-Koalition geplante Rentenaufschubprämie soll erst ab dem 1. Januar 2028 greifen und damit ein Jahr später als bisher geplant.

Das geht aus der Kabinettsvorlage von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hervor, die am Mittwoch laut einem Insider von der Bundesregierung beschlossen wurde. Begründet wird dies in dem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Entwurf damit, dass die Rentenversicherung zur Umsetzung "erhebliche IT-Aufwände" habe. Allerdings könnten Beschäftigungszeiten ab dem 1. Januar 2025 bereits für die Rentenaufschubprämie berücksichtigt werden.

Insgesamt brachte die Regierung mit dem Gesetzentwurf vier Maßnahmen für stärkere Anreize für Arbeiten im Rentenalter auf den Weg. Wer den Rentenbeginn aufschiebt und für mindestens zwölf Monate oberhalb eines Minijobs beschäftigt ist, soll mit einer Einmalzahlung in Höhe der entgangenen Rentenzahlungen belohnt werden. Auf die Maßnahmen hatte sich die Bundesregierung in der sogenannten Wachstumsinitiative verständigt, die das Kabinett am 17. Juli beschlossen hatte. Von den insgesamt 49 Maßnahmen in zahlreichen Bereichen verspricht sich die Regierung eine Ankurbelung der Konjunktur und mehr Wirtschaftswachstum.

Neben der Rentenaufschubprämie ist auch eine faktische Lohnaufstockung für Beschäftigte geplant, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten. Arbeitgeber sollen ihren Beitrag zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung direkt an die Beschäftigten im Rentenalter auszahlen können. Das entspräche derzeit einer Brutto-Lohnerhöhung von 10,6 Prozent. Das soll bereits ab 1. Juli 2025 möglich sein.

Auch für Witwen und Witwer soll Erwerbsarbeit lukrativer werden. Der monatliche Einkommensbetrag, bis zu dem die Hinterbliebenenrente nicht gekürzt wird, soll steigen. Zudem wird für Senioren-Beschäftigte das Vorbeschäftigungsverbot eingeschränkt, um den Abschluss eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages mit dem bisherigen Arbeitgeber zu ermöglichen.

(Bericht von Holger Hansen, redigiert von Kerstin Dörr Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

onvista Premium-Artikel

onvista Trading-Impuls
Favoritenwechsel bei den US-Techwerten: IBM ist zurück!gestern, 15:36 Uhr · onvista
Favoritenwechsel bei den US-Techwerten: IBM ist zurück!
Gold, Aktien, exotische ETFs
So schützt du dich vor Inflation01. Apr. · onvista
So schützt du dich vor Inflation
Chartzeit Wochenausgabe vom 30.03.2025
US-Zölle und Inflation: Warum der Abschwung noch weiter gehen könnte30. März · onvista
US-Zölle und Inflation: Warum der Abschwung noch weiter gehen könnte

Das könnte dich auch interessieren

Rundumschlag in der Handelspolitik
Donald Trump verkündet umfassende Zölle - US-Futures brechen eingestern, 22:41 Uhr · onvista
Donald Trump verkündet umfassende Zölle - US-Futures brechen ein
onvista Trading-Impuls
Favoritenwechsel bei den US-Techwerten: IBM ist zurück!gestern, 15:36 Uhr · onvista
Favoritenwechsel bei den US-Techwerten: IBM ist zurück!
Höher als befürchtet
Trumps Kampfansage an die Welt: Das Mega-US-Zollpaketheute, 06:00 Uhr · dpa-AFX
Trumps Kampfansage an die Welt: Das Mega-US-Zollpaket
Dax Tagesrückblick 02.04.2025
Dax schwächelt vor Trump-Zollbekanntgabe - Bayer-Aktie unter Druckgestern, 17:58 Uhr · onvista
Dax schwächelt vor Trump-Zollbekanntgabe - Bayer-Aktie unter Druck