Verfassungsgericht gestärkt - Künftig Zweidrittel-Mehrheit für Änderungen nötig

Reuters · Uhr

Berlin (Reuters) - Der Bundestag hat mit großer Mehrheit für eine Stärkung des Bundesverfassungsgerichts gestimmt.

Der von den Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Grünen und FDP eingebrachte Entwurf erreichte am Donnerstag in dritter Lesung die für eine Grundgesetz-Änderung nötige Zweidrittel-Mehrheit, wie Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki mitteilte. Mit dem Schritt soll das Gericht stärker vor politischen Einflussnahmen geschützt werden, wie es sie beispielsweise in Polen oder Ungarn gegeben hat. Künftig kann die Struktur des Verfassungsgerichts nur noch mit einer Zweidrittel-Mehrheit geändert werden. Bislang war dies mit einfacher Mehrheit möglich.

"Dass dieses Gesetz noch kommt, war wichtig: Wir schützen das Bundesverfassungsgericht gegen politische Einflussnahme durch Extremisten und Populisten", schrieb Bundeskanzler Olaf Scholz auf der Plattform X. "Der Bundestagsbeschluss zeugt von demokratischer Zusammenarbeit – darüber bin ich sehr froh." Bundesinnenministerin Nancy Faeser warb für die Reform. Das höchste deutsche Gericht habe sich als "Erfolgsmodell" im Kampf gegen die Feinde der Demokratie erwiesen und müsse im Grundgesetz abgesichert werden, sagte die SPD-Politikerin. Es gehe darum zu verhindern, dass Verfassungsfeinde ein Einfallstor zur Abschaffung der Demokratie hätten. "Und das ist in einem Rechtsstaat so wichtig." Ex-Bundesjustizminister Marco Buschmann von der FDP sprach von einem "guten Tag für die Demokratie". Redner von AfD und dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) sprachen sich gegen den Schritt aus.

In Artikel 93 des Grundgesetzes wird mit der Änderung der Status als Verfassungsorgan und die Organisation des Bundesverfassungsgerichts verankert. Festgeschrieben wird unter anderem, dass das Gericht aus zwei Senaten mit jeweils acht Richterinnen und Richtern besteht. Ebenso wird die Amtszeit von zwölf Jahren, die Altersgrenze der Richterinnen und Richter, das Wiederwahlverbot und die Geschäftsordnungsautonomie des Gerichts in dem Artikel normiert. Damit können Änderungen dieser Regelungen künftig auch nur noch mit Zweidrittelmehrheit im Bundestag geändert werden. Für den Fall einer Blockade bei der Wahl der Karlsruher Richter soll unter anderem ein Ersatzwahlmechanismus eingeführt werden.

Für die Vorlage votierten 600 Abgeordnete, dagegen stimmten 69, Enthaltungen gab es keine. Für die Zweidrittelmehrheit zur Änderung des Grundgesetzes wären mindestens 489 nötig gewesen. SPD, CDU/CSU, Grüne und FDP wollten die Grundgesetzänderung noch in dieser Legislatur umsetzen, weil nicht gesichert ist, dass die vier Fraktionen nach der kommenden Bundestagswahl am 23. Februar noch über eine Zweidrittelmehrheit verfügen. Nicht ausgeschlossen ist, dass die AfD und das BSW einen solchen Schritt dann blockieren könnten.

"HANDLUNGS- UND KOMPROMISSFÄHIGKEIT"

Der jetzige, aus der FDP ausgetretene Bundesjustizminister Volker Wissing sprach von einem "wichtigen Signal". Der Blick auf Länder wie Polen und Ungarn zeige: "Auch die stärksten Verfassungsgerichte sind verwundbar. Schnell werden sie zur Zielscheibe der Politik, wenn kritische Richter unliebsame Urteile sprechen." In Polen hatte die national-konservtive PiS-Regierung versucht, ihr genehme Richter durch strukturelle Änderungen des Justizwesens durchzusetzen. Dies war auch in der EU auf scharfe Kritik gestoßen. Die jetzige Regierung hat vor rund einem Jahr die Justizreform zurückgenommen. Der Prozess ist allerdings noch nicht abgeschlossen.

"Unsere Verfassung ist Garant für eine freiheitliche Gesellschaft", erklärte die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Lindholz. "Das Bundesverfassungsgericht ist als Hüter unserer Verfassung unverzichtbarer Bestandteil unserer Demokratie, die es zu schützen gilt." Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, die Widerstandskraft des Gerichts sei nun nachhaltig gestärkt. "Das gemeinsame Vorgehen der freiheitlich-demokratischen Fraktionen im Deutschen Bundestag unterstreicht ihre Handlungs- und Kompromissfähigkeit auch in bewegten Zeiten."

(Bericht von Alexander Ratz; Redigiert von Hans Busemann. Bei Rückfragen wenden Sie sich an berlin.newsroom@tr.com)

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