BGH: Farbton des Lindt-«Goldhasen» genießt Markenschutz
Süßwaren
Karlsruhe (dpa) - Der goldene Farbton des bekannten Schokoladen-Osterhasen von Lindt genießt Markenschutz. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschieden.
Der Schweizer Hersteller habe nachgewiesen, dass weit mehr als die erforderlichen 50 Prozent der potenziellen Käufer das Gold mit Lindt verbänden. Damit habe sich die Farbe als sogenannte Benutzungsmarke durchgesetzt. Dass Lindt das Gold nicht als Hausfarbe für alle seine Produkte verwendet, spielt nach diesem Urteil keine Rolle - auch nicht, dass der Hase noch an anderen charakteristischen Merkmalen wie dem roten Halsband mit Glöckchen zu erkennen ist. (Az. I ZR 139/20)
Allerdings ist damit noch nicht entschieden, dass der verklagte Konkurrent, die schwäbische Confiserie Heilemann, nicht ebenfalls einen Schokohasen in Goldfolie vertreiben darf. Heilemann aus Woringen im Allgäu gehört inzwischen zur thüringischen Viba Gruppe.
Der Fall geht noch einmal zurück ans Oberlandesgericht München. Dort ist nun zu prüfen, ob Heilemann die Lindt-Marke tatsächlich verletzt, zum Beispiel weil zwischen beiden Hasen Verwechslungsgefahr besteht.
Urteil des OLG München vom 30. Juli 2020
Urteil des LG München I vom 15. Oktober 2019
Patent- und Markenamt zu Markenschutz und Farbmarken
Erstes BGH-Urteil zum "Goldhasen" vom 26. Oktober 2006
Zweites BGH-Urteil zum "Goldhasen" vom 15. Juli 2010
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