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APA ots news: FMA erinnert an Meldepflichten bei Krediten an verbundene Kundengruppen - Klumpenrisiken häufig im Bereich Gewerbeimmobilien

Zweite Ausgabe der neuen FMA-Publikationsreihe "Reden wir über  
Aufsicht" zum Thema Gruppe verbundener Kunden. 

Wien (APA-ots) - Die Regeln der Bankenaufsicht für Großkredite sollen  
verhindern, dass 
sich bei Kreditinstituten Klumpenrisiken aufbauen, die zu plötzlichen 
Großverlusten führen. Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) 
erinnert daran, dass es zur Vermeidung solcher Klumpenrisiken und 
Ansteckungskanäle entscheidend ist, miteinander verbundene 
Kundengruppen als solche zu erkennen und auch entsprechend zu melden. 
In der Praxis sind die wirtschaftlichen Verbindungen speziell im 
Bereich der Gewerbeimmobilien oftmals nicht auf den ersten Blick 
ersichtlich. Richtlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA 
) und eine seit diesem Sommer geltende Delegierte Verordnung der 
Europäischen Kommission haben jedoch mehr Klarheit bei Definitionen 
und Anwendung geschaffen, wie die zweite Ausgabe der neuen FMA- 
Publikationsreihe "Reden wir über Aufsicht" feststellt. Die häufig 
beobachtete Zurückhaltung bei der Feststellung von Gruppenbildung 
wird damit nicht fortgesetzt werden können, heißt es in der 
Publikation, mit der die FMA zukünftig in loser Folge aufsichtliche 
Erwartungen zu aktuellen Themen erläutert. 

"Kreditinstitute müssen hinter die Fassaden ihrer 
Großkreditnehmer schauen, um Abhängigkeitsverhältnisse zu erkennen", 
so die FMA-Vorstände Helmut Ettl und Eduard Müller. "Wirtschaftliche 
Abhängigkeit kann durch verschachtelte Strukturen von 
Briefkastenfirmen verschleiert werden, und sie kann mannigfache 
Formen haben, wie zum Beispiel gegenseitige Garantien, 
Personengleichheit bei Geschäftsführung und Gesellschaftern oder 
undurchsichtige Beteiligungsstrukturen. In den letzten Monaten haben 
wir gerade im Immobilienbereich öfters gesehen, dass angeblich 
unabhängige Firmen wie Dominosteine purzeln." 

Die FMA-Reihe "Reden wir über Aufsicht" richtet sich an 
Beaufsichtigte und das interessierte Fachpublikum und soll in 
verständlicher Weise die Erwartungshaltung der FMA im Hinblick auf 
die bestehende Rechtslage deutlich machen und damit die Compliance 
verbessern. Beispiele aus der Praxis und anwendungsbezogene Fragen 
sollen die Umsetzung und die Erfüllung gesetzlicher Normen 
erleichtern. 

Rückfragehinweis: 
   FMA-Mediensprecher 
   Boris Gröndahl 
   Telefon: +43 1 24959-6010 / +43 676 8824 9995 
   E-Mail: boris.groendahl@fma.gv.at 

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom 

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OTS0043    2024-10-14/10:05

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