APA ots news: Aktueller Budgetausblick 2024 und 2025

dpa-AFX · Uhr
    Schnelleinschätzung des Büros des Fiskalrates 

Wien (APA-ots) - Zwtl.: Starke Budgetkonsolidierung nötig: Budgetdefizite  
2024 und 
2025 bei 3,9% des BIP und 4,1% des BIP 

- Einleitung eines Verfahrens wegen eines übermäßigen Defizits für 
Österreich wahrscheinlich 

- Hohe Budgetdefizite durch langfristig wirkende 
wirtschaftspolitische Maßnahmen und anhaltende Rezession 

- Anstieg der Ausgabenquote bis 2025 auf 55,2% des BIP kann von 
Anstieg der Einnahmenquote auf 51,1% des BIP (höchster Wert seit 2001 
) nicht kompensiert werden 

- Schuldenquote steigt bis 2025 kontinuierlich auf 81,6% des BIP an 

Das Büro des Fiskalrates erwartet für die Jahre 2024 und 2025 ein 
gesamtstaatliches Budgetdefizit von 3,9% bzw. 4,1% des 
Bruttoinlandsprodukts (BIP). Dies legt die Einleitung eines 
Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit durch die Europäische 
Kommission nahe. Die deutliche Verschlechterung des Budgetsaldos im 
Vergleich zum Vorkrisenjahr 2019 wird dabei vorrangig durch den 
Anstieg der Staatsausgaben, aber auch Mindereinnahmen aufgrund der 
Rezession und Steuersenkungen z. B. im Rahmen der Ökosozialen 
Steuerreform verursacht. Die hohen Budgetdefizite lassen die 
Schuldenquote 2024 und 2025 auf 79,7 bzw. 81,6% des BIP ansteigen. [1 
] 

Einleitung eines ÜD-Verfahrens gegen Österreich erwartet 
Das FISK-Büro geht davon aus, dass die Budgetdefizite markant - auch 
mittel- bis langfristig - über der Obergrenze von 3% des BIP liegen 
werden. [2] Eine ähnliche Einschätzung dieser Entwicklung durch die 
Herbstprognose der Europäischen Kommission hätte die Einleitung eines 
Verfahrens wegen eines übermäßigen Defizits (ÜD-Verfahren) zur Folge. 

Inflation lässt Staatsausgaben verzögert ansteigen und erhöht 
Defizit 
Die hohe Inflation der letzten Jahre verursachte u. a. einen 
deutlichen Anstieg der Sozialausgaben sowie der Löhne und Gehälter 
der öffentlich Bediensteten. Die vollständige Budgetwirkung in diesen 
Bereichen entfaltet sich erst zeitlich verzögert im Jahr 2024 und 
hält, etwas abgeschwächt, auch 2025 an. Gleichzeitig schwächt sich 
das inflationsbedingt hohe Einnahmenwachstum, aufgrund des Rückgangs 
der Inflation ab 2024 [3] deutlich ab. Abseits des zeitlich 
verzögerten Anstiegs der Staatausgaben ist das inflationsbedingte 
Wachstum der Staatsausgaben höher als jenes der Staatseinnahmen. Dies 
führt zu einer deutlichen und dauerhaften Verschlechterung des 
Budgetsaldos. Einnahmenausfälle aufgrund der 
Konjunkturverschlechterung [4] und Ausgabenerhöhungen aufgrund 
höherer Arbeitslosigkeit und des Hochwasserereignisses 2024, 
zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen (z. B. USt-Befreiung für PV-Anlagen) 
und konjunkturstützende Maßnahmen (Wohnraum- und Bauoffensive), die 
ohne Gegenfinanzierung verabschiedet wurden, belasten den 
Staatshaushalt gegenüber dem Vorjahr zusätzlich. 

Geschätzte Budgetbelastung durch das Hochwasser 2024 beträgt 1,1 
Mrd Euro 
Die Abschätzung der Ausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden aufgrund 
des Hochwassers 2024 basiert auf den Erfahrungen mit den 
Hochwasserereignissen 2002. Es wird davon ausgegangen, dass die 
budgetäre Belastung für die Jahre 2024 und 2025 jeweils 550 Mio Euro 
beträgt. Auf Grund der geringeren Anzahl an vom Hochwasserereignis 
2024 betroffenen Regionen fallen die budgetären Kosten trotz höherer 
Ersatzraten damit merklich geringer aus als im Jahr 2002. Die 
Ausgestaltung der zugesicherten Umschichtung von EU-Transfers für die 
Hochwasserhilfe dürfte nur in geringem Umfang zur Gegenfinanzierung 
der entstehenden Staatsausgaben beitragen. 

Großes Volumen an dauerhaft wirksamen, nicht gegenfinanzierten 
Politikmaßnahmen verschlechtert strukturelle Budgetlage gegenüber 
Vorkrisenjahren deutlich 
Eine Reihe an Maßnahmen verschlechtert den Budgetsaldo gegenüber den 
Vorkrisenjahren deutlich: Steuersenkungen (v. a. KöSt und Tarifreform 
Einkommensteuer) und die Überkompensation der CO2-Steuer durch den 
Klimabonus im Rahmen der Ökosozialen Steuerreform, die lang 
anhaltenden budgetären Belastungen durch die COVID-19- 
Konjunkturstützungen (z. B. Investitionsprämie), dauerhaft wirksame 
Maßnahmen im Rahmen der COVID-19-Hilfen (z. B. Coronabonus für 
Pensionist:innen) und Teuerungs-Entlastungspakete (z. B. UV- und FLAF 
-Beitragssenkung), Ausgabenerhöhungen im Zuge des neuen 
Finanzausgleichs (z. B. Zukunftsfonds) und starke Erhöhungen der 
Militärausgaben und Investitionen in die Schieneninfrastruktur. 
Zusätzlich setzen demografisch bedingte strukturelle 
Ausgabenerhöhungen für Pflege, Gesundheit und Pensionen verstärkt 
ein. Die seit Anfang 2020 verabschiedeten wirtschaftspolitischen 
Maßnahmen wurden ausschließlich ohne Gegenfinanzierung verabschiedet. 

Die Ausgabenquote steigt bis zum Jahr 2025 gegenüber dem 
Durchschnitt der Vorkrisenjahre 2015 bis 2019 von 50,0% auf 55,2% an, 
obwohl ein Großteil der temporären Krisenhilfen bereits ausgelaufen 
ist. Gleichzeitig steigt die Einnahmenquote bis 2025 von 
durchschnittlich 49,6% in den Vorkrisenjahren auf 51,1% an. Dieser 
Anstieg ist vor allem der starken Dynamik der Lohnquote 
zuzuschreiben. Die umgesetzte automatische Indexierung der 
Steuertarifstufen ("Abschaffung der kalten Progression") verhindert 
einen stärkeren Anstieg der Einnahmenquote. In Summe steigt die 
Ausgabenquote gegenüber den Vorkrisenjahren deutlich stärker als die 
Einnahmenquote, die Budgetlage verschlechtert sich deutlich. 

Schuldenquote liegt 2025 bereits mehr als 10 Prozentpunkte über 
dem Vorkrisenniveau 
Trotz der historisch gesehen weiterhin sehr niedrigen Zinsausgaben 
2024 und 2025 (1,4% und 1,6% des BIP) steigt die Schuldenquote v. a. 
aufgrund der hohen Primärdefizite 2024 und 2025 (2,5% und 2,6% des 
BIP) weiter an. Mit 79,7% und 81,6% des BIP liegt die Schuldenquote 
in den Jahren 2024 und 2025 klar über dem Maastricht-Referenzwert von 
60% des BIP und der Schuldenquote vor der COVID-19-Pandemie (2019: 
71,0% des BIP). 

Neue EU-Fiskalregeln ergeben für 2025 Konsolidierungsbedarf von 
mindestens 4,4 Mrd Euro 
Zur Einhaltung des Nettoprimärausgabenpfads gemäß der neuen EU- 
Fiskalregeln ergibt sich für Österreich bei Anwendung eines 
vierjährigen Anpassungszeitraums, wie bisher geplant, auf Basis der 
aktuellen Budgetschnellschätzung ein Konsolidierungsbedarf von 4,4 
Mrd Euro im Jahr 2025. Hierbei handelt es sich um eine Untergrenze, 
da der Anpassungsbedarf bei Anwendung der Schutzvorkehrung bezüglich 
Staatsschulden eine zusätzliche deutliche Verschärfung nach sich 
ziehen könnte. Ob diese Schutzklausel zur Anwendung kommt und welcher 
Anpassungsbedarf sich daraus ergibt, hängt von Detailannahmen ab, die 
im Rahmen einer Verhandlung zwischen Österreich und der Europäischen 
Kommission zu klären sind. Die Resultate dieser Verhandlungen, die 
politische Entscheidungen zu Zeitpunkt, Ausmaß und Auswahl nötiger 
Konsolidierungsmaßnahmen einschließen, sind derzeit noch nicht 
absehbar. 

[1] Die Schnelleinschätzung basiert auf der aktuellen WIFO- 
Konjunkturprognose vom 4.10.2024. 

[2] Der konjunkturell bedingte Anteil am Budgetdefizit beträgt 
0,8% bzw. 0,6% des BIP in den Jahren 2024 und 2025. 

[3] Inflationsraten laut WIFO: 3,1% (2024) und 2,2% (2025). 

[4] Reales BIP-Wachstum laut WIFO: -0,6% (2024) und +1,0% (2025). 

Rückfragehinweis: 
   Büro des Fiskalrates 
   Mag. Bernhard Grossmann 
   Telefon: +43-1-40420-7473 
   E-Mail: office@fiskalrat.at 
   Website: https://www.fiskalrat.at 

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/16539/aom 

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INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT *** 

OTS0016    2024-11-05/08:21

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