EQS-HV: United Internet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2025 in Alte Oper, Opernplatz 1, 60313 Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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EQS-News: United Internet AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
United Internet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.05.2025 in Alte Oper, Opernplatz 1, 60313 Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

07.04.2025 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

United Internet AG Montabaur ISIN DE0005089031 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2025 Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft ein. Sie findet statt am Donnerstag, den 15. Mai 2025, ab 11:00 Uhr (MESZ) in der Alten Oper, Opernplatz 1, Mozartsaal, 60313 Frankfurt am Main
Übersicht mit Angaben gemäß § 125 Aktiengesetz in Verbindung
mit Tabelle 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 (EU-DVO)
A. Inhalt der Mitteilung
1. Eindeutige Kennung des Ereignisses:
Ordentliche Hauptversammlung der United Internet AG 2025
(Formale Angabe gem. EU-DVO: e27dc6244e17ef11b53400505696f23c)
2. Art der Mitteilung
Einberufung der Hauptversammlung
(Formale Angabe gem. EU-DVO: NEWM)
B. Angaben zum Emittenten
1. ISIN: DE0005089031
2. Name des Emittenten: United Internet AG
C. Angaben zur Hauptversammlung
1. Datum der Hauptversammlung:
15. Mai 2025
(Formale Angabe gem. EU-DVO: 20250515)
2. Uhrzeit der Hauptversammlung (Beginn):
11:00 Uhr (MESZ)
(Formale Angabe gem. EU-DVO: 09:00 Uhr UTC)
3. Art der Hauptversammlung:
Ordentliche Hauptversammlung
(Formale Angabe gem. EU-DVO: GMET)
4. Ort der Hauptversammlung:
Alte Oper, Opernplatz 1, 60313 Frankfurt am Main
(Formale Angabe gem. EU-DVO: Alte Oper, Opernplatz 1, 60313 Frankfurt am Main, Deutschland)
5. Aufzeichnungsdatum (Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag, sog. Technical Record Date):
8. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ)
Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist gegenüber der Gesellschaft der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters, die in der Zeit vom 9. bis 15. Mai 2025 (jeweils einschließlich) eingehen, werden jedoch erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 15. Mai 2025 verarbeitet und berücksichtigt (sogenannter Umschreibestopp). Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung ist daher der 8. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ) (sogenanntes Technical Record Date).
(Formale Angabe gem. EU-DVO: 20250508)
6. Internetseite zur Hauptversammlung/URL:
https://www.united-internet.de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html


Übersicht Tagesordnungspunkte

TOP 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs) zum 31. Dezember 2024 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024
TOP 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024
TOP 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
TOP 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
TOP 5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für unterjährige Finanzberichte des Geschäftsjahrs 2025 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2026 und des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts
TOP 6. Beschlussfassung über Wahlen zum AufsichtsratBeschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat
TOP 7. Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024
TOP 8. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands
TOP 9. Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen und entsprechende Satzungsänderung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs) zum 31. Dezember 2024 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat; der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Die vorstehenden Unterlagen sind vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an und während der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.united-internet.de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html zugänglich. Sie werden auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2024

Der Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2024 in Höhe von EUR 1.697.059.022,36 wie folgt zu verwenden

Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,90 je für das abgelaufene Geschäftsjahr 2024
dividendenberechtigter Stückaktie (insg. 172.837.311 dividendenberechtigte Stückaktien)

EUR 328.390.890,90
davon:
a) Ausschüttung einer ordentlichen Dividende von EUR 0,40 je dividendenberechtigter
Stückaktie

EUR 69.134.924,40
b) Ausschüttung einer Nachholdividende von EUR 1,50 je dividendenberechtigter
Stückaktie zur Kompensation geschmälerten der Dividendenzahlungen für die
Geschäftsjahre 2018 bis 2023


EUR 259.255.966,50
Vortrag auf neue Rechnung EUR 1.368.668.131,46

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 19.162.689 zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses durch den Vorstand von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung einer ordentlichen Dividende von EUR 0,40 und einer einmaligen Nachholdividende von EUR 1,50 je dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden.

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 20. Mai 2025, fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für diesen Zeitraum zu beschließen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft für diesen Zeitraum zu beschließen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für unterjährige Finanzberichte des Geschäftsjahrs 2025 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2026 und des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts

Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - der Hauptversammlung vor, zu beschließen:

5.1

Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 sowie - sofern eine solche erfolgt - für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte des Geschäftsjahrs 2025 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2026 bestellt.

5.2

Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main wird zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2025 bestellt.

Die Bestellung zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts durch die Hauptversammlung erfolgt vorsorglich vor dem Hintergrund der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, die in nationales Recht umzusetzen ist.

Über die vorstehenden Punkte 5.1 und 5.2 soll jeweils gesondert abgestimmt werden.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.

6.

Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der United Internet AG setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG und § 8 Absatz 1 der Satzung der United Internet AG aus sechs Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden.

Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 15. Mai 2025 endet die Amtszeit des bisherigen Aufsichtsratsvorsitzenden Philipp von Bismarck sowie der Aufsichtsratsmitglieder Dr. Manuel Cubero del Castillo-Olivares, Stefan Rasch, Prof. Dr. Franca Ruhwedel und Prof. Dr. Yasmin Mei-Yee Weiß. Das Aufsichtsratsmitglied Prof. Dr. Andreas Söffing hat sein Amt als Aufsichtsratsmitglied mit Wirkung zum 4. Juli 2024 niedergelegt.

Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft steht Herrn Ralph Dommermuth ein Entsendungsrecht für zwei der Mitglieder des Aufsichtsrats zu. Herr Dommermuth hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass er bei der nun anstehenden Neubesetzung des Aufsichtsrats sein Entsendungsrecht nicht ausüben möchte.

Von der Hauptversammlung sind daher sechs Aufsichtsratsmitglieder zu wählen.

Der Aufsichtsrat schlägt - unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium - vor, Philipp von Bismarck, Dr. Manuel Cubero del Castillo-Olivares, Stefan Rasch, Prof. Dr. Franca Ruhwedel, Prof. Dr. Yasmin Mei-Yee Weiß und Christian Unger mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2025 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das Geschäftsjahr 2028 beschließt, als Aufsichtsratsmitglieder zu wählen.

(1)

Philipp von Bismarck, wohnhaft in Königstein im Taunus
Selbständiger Rechtsanwalt und Managing Partner bei Digital Transformation Capital Partners GmbH

Keine Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

maincubes Holding & Service GmbH, Frankfurt am Main (nicht börsennotiert), Mitglied des Beirats

Asteria TopCo B.V., Amsterdam, Niederlande (nicht börsennotiert), Vorsitzender des Beirats

Greenscale Data Centres Ltd., London, Vereinigtes Königreich (nicht börsennotiert), Mitglied des Beirats

(2)

Dr. Manuel Cubero del Castillo-Olivares, wohnhaft in München
Mitglied in Kontrollgremien verschiedener Unternehmen

Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

Semper idem Underberg AG (nicht börsennotiert), Vorsitzender des Aufsichtsrats

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Nürnberg Institut für Marktentscheidung e. V., Nürnberg (nicht börsennotiert), Vorsitzender des Gesellschafterrats

(3)

Stefan Rasch, wohnhaft in Grünwald
Senior Advisor bei The Boston Consulting Group GmbH

Keine Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

Fond of Group Holding GmbH, Köln (nicht börsennotiert), Vorsitzender des Beirats

(4)

Prof. Dr. Franca Ruhwedel, wohnhaft in Essen
Professorin für Finance & Accounting, Hochschule Rhein-Waal

Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

Thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA, Dortmund (börsennotiert), Mitglied des Aufsichtsrats

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Verve Group SE, Stockholm, Schweden (börsennotiert), Board-Mitglied, non-executive

(5)

Prof. Dr. Yasmin Mei-Yee Weiß, wohnhaft in Gauting
BWL-Professorin, Fakultät Betriebswirtschaft der Technischen Hochschule Nürnberg

Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

Zeppelin GmbH, Friedrichshafen (nicht börsennotiert), Mitglied des Aufsichtsrats

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Accenture GmbH, Kronberg im Taunus (nicht börsennotiert), Mitglied des Beirats

(6)

Christian Unger, wohnhaft in Wollerau, Schweiz
Partner und Global Head for Portfolio Board Build and Governance bei der Partners Group AG

Keine Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

USIC (Kommanditgesellschaft), Indianapolis, USA, Board-Mitglied, non-executive

Côte Restaurants (UK PLC), London, Großbritannien, Board-Mitglied, non-executive

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder entscheiden zu lassen.

Die Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten sind im Anschluss an den Tagesordnungspunkt 9 unter „Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 zu den zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten" abgedruckt. Diese Informationen sind ferner von der Einberufung der Hauptversammlung an sowie während der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.united-internet.de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html zugänglich.

Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten jeweils vergewissert, dass diese den für das Mandat zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können. Nach Ansicht des Aufsichtsrats stehen die zur Wahl vorgeschlagenen Personen mit Ausnahme des im Folgenden beschriebenen Sachverhalts in keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, die nach C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 offenzulegen wären. Zwischen der Ralph Dommermuth Beteiligungen GmbH, die mittelbar mehrheitlich von Herrn Ralph Dommermuth beherrscht wird, als Darlehensgeber und Philipp von Bismarck als Darlehensnehmer besteht ein Darlehensvertrag über den Betrag von EUR 850.000, der zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen.

7.

Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024

Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 162 AktG einen Bericht über die im Geschäftsjahr 2024 den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung erstellt, der der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorgelegt wird.

Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und Abs. 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 zu billigen.

Der Vergütungsbericht einschließlich des Prüfvermerks des Abschlussprüfers ist von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.united-internet.de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html zugänglich. Der Vergütungsbericht wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

8.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands

Gemäß § 120a Abs. 1 S. 1 AktG beschließt die Hauptversammlung der börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des vom Aufsichtsrat nach den Vorgaben des § 87a AktG beschlossenen und der Hauptversammlung vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre.

Die Hauptversammlung der United Internet AG hat am 17. Mai 2023 das vom Aufsichtsrat vorgelegte Vergütungssystem gebilligt. Der Aufsichtsrat der United Internet AG hat dieses Vergütungssystem fortentwickelt. Er hat dieses fortentwickelte Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der United Internet AG am 25. März 2025 für den Abschluss von Vorstandsdienstverträgen (einschließlich solcher Regelungen in Vorstandsdienstverträgen, die nach der Billigung durch die Hauptversammlung gelten sollen) beschlossen. Dieses fortentwickelte Vergütungssystem ist von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.united-internet.de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html zugänglich. Das Vergütungssystem wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, dieses Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder zu billigen.

9.

Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung des Vorstands, die Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung vorzusehen und entsprechende Satzungsänderung

Die Hauptversammlung am 17. Mai 2023 hat den Vorstand ermächtigt, Hauptversammlungen, die bis zum 31. August 2025 stattfinden, als virtuelle Hauptversammlung nach § 118a AktG abzuhalten. Die entsprechende Ermächtigung in § 15a Abs. 1 der Satzung der United Internet AG läuft somit am 31. August 2025 aus.

Auch wenn mit Ausnahme der Hauptversammlungen während der COVID-Pandemie alle Hauptversammlungen der United Internet AG als Präsenz-Hauptversammlungen abgehalten wurden und dies auch künftig geplant ist, halten es Vorstand und Aufsichtsrat für sinnvoll, weiterhin über Flexibilität betreffend des Formats der Hauptversammlung zu verfügen. Um eine sach- und interessengerechte Entscheidung im Einzelfall zu ermöglichen, ist beabsichtigt, den Vorstand erneut durch Satzungsregelung zu ermächtigen, bei Einberufung einer Hauptversammlung zu entscheiden, ob diese als virtuelle oder als Präsenz-Versammlung stattfinden soll. Von der Ermächtigung soll der Vorstand in Ausnahmesituationen, in denen eine Präsenz-Veranstaltung nicht rechtssicher oder nur mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten durchführbar sein sollte (beispielsweise in künftigen Fällen einer Pandemie oder sonstiger Notfallsituationen), Gebrauch machen können, um erforderliche Hauptversammlungsbeschlüsse, wie zum Beispiel zur Gewinnverwendung und Ausschüttung einer Dividende, sowie sonstige im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre sinnvolle Beschlüsse herbeizuführen. Vorstand und Aufsichtsrat werden sicherstellen, dass die Aktionäre auch im Falle einer virtuellen Hauptversammlung ihre Rechte umfassend ausüben können. Dazu gehören insbesondere die Möglichkeit zur Stellung von Fragen, zur elektronischen Stimmabgabe sowie zur aktiven Teilnahme an der Versammlung in einem angemessenen interaktiven Rahmen.

Die neue Ermächtigung soll die im Gesetz vorgesehene maximal mögliche Laufzeit von fünf Jahren für die Abhaltung virtueller Hauptversammlungen nicht ausschöpfen, sondern lediglich für einen Zeitraum von zwei Jahren, bis zum 31. August 2027, gelten. Während der Laufzeit der Ermächtigung wird der Vorstand für jede Hauptversammlung neu entscheiden, ob und in welcher konkreten Ausgestaltung diese gegebenenfalls als virtuelle Hauptversammlung einberufen werden soll. Es werden hierbei die jeweils maßgeblichen konkreten Umstände des Einzelfalls berücksichtigt und der Vorstand wird seine Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen zum Wohle der Gesellschaft und der Aktionäre treffen. Dabei wird der Vorstand die Wahrung der Aktionärsrechte, insbesondere des Fragerechts der Aktionäre, Kosten, Aufwand, Nachhaltigkeitserwägungen und gegebenenfalls Aspekte des Gesundheitsschutzes in seiner Entscheidung berücksichtigen. Der Vorstand wird eine etwaige Entscheidung über die Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats treffen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

§ 15a Absatz (1) der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

 

"(1) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorzusehen, dass Hauptversammlungen, die bis zum 31. August 2027 stattfinden, als virtuelle Hauptversammlung nach § 118a AktG abgehalten werden. Die Regelungen dieser Satzung betreffend die Einberufung und Durchführung der Hauptversammlung der Gesellschaft gelten entsprechend im Falle einer virtuellen Hauptversammlung, soweit nicht das Gesetz zwingend etwas anderes vorsieht oder in dieser Satzung ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist."

Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 zu den zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten (Tagesordnungspunkt 6)

In Ergänzung zu Tagesordnungspunkt 6 sind nachfolgend die Lebensläufe und weitere Informationen zu der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten wiedergegeben. Des Weiteren sind die Lebensläufe unter http://www.united-internet.de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html zu finden.


Philipp von Bismarck

Geburtsjahr: 1975
Wohnort: Königstein im Taunus, Deutschland
Beruflicher Werdegang:
Seit 2023 Managing Partner, Digital Transformation Capital Partners GmbH, Hamburg
2011 - 2022 Rechtsanwalt und Partner, Wendelstein LLP, Frankfurt am Main
2008 - 2009 Rechtsanwalt, Wachtell, Lipton, Rosen & Katz, New York, USA
2005 - 2008
& 2009 - 2011
Rechtsanwalt, Hengeler Mueller, Frankfurt am Main
Ausbildung:
2002 - 2004 Referendariat, Hamburg und Schleswig-Holstein
1996 - 2001 Studium der Rechtswissenschaften, Universität München


Dr. Manuel Cubero del Castillo-Olivares

Geburtsjahr: 1963
Wohnort: München, Deutschland
Beruflicher Werdegang:
Seit 2020 Mitglied in Kontrollgremien verschiedener Unternehmen
2014 - 2019 Geschäftsführer: Chief Commercial Officer (zuvor: Geschäftsführer: Consumer Fixed and Cable) Vodafone GmbH, Düsseldorf
2003 - 2019 Vorstandsvorsitzender (zuvor verschiedene andere Positionen)
Kabel Deutschland Holding AG und Kabel Deutschland GmbH, München
2002 - 2003 Management Consultant, Egon Zehnder International, Hamburg
2000 - 2001 Vorstand, Allo Interwetten AG, Österreich
1994 - 1999 Geschäftsführer: Beta Technik Beteiligungs GmbH
(zuvor verschiedene andere Positionen), Kirch Gruppe, München
1991 - 1992 Post-Doktorand, Institut für Theoretische Physik
Gesellschaft für Schwerionen-Forschung mbH, Darmstadt
Ausbildung:
1993 Master of Business Administration (MBA) INSEAD Business School, Fontainebleau, Frankreich
1981 - 1990 Promotion zum Dr. rer. nat (Physik) sowie Studium der Physik (Dipl.-Phys.)
Technische Universität Darmstadt


Stefan Rasch

Geburtsjahr: 1962
Wohnort: Grünwald, Deutschland
Beruflicher Werdegang:
Seit 2021 Senior Advisor bei The Boston Consulting Group GmbH, München
1993 - 2020 Verschiedene Positionen bei The Boston Consulting Group GmbH,
zuletzt Managing Director und Senior Partner
1990 - 1992 Finanzmanager, Procter & Gamble Deutschland GmbH, Schwalbach am Taunus
Ausbildung:
1989 - 1990 Master of Business Administration (MBA), University of Pittsburgh, USA
1984 - 1989 Diplom-Kaufmann, Universität Augsburg


Prof. Dr. Franca Ruhwedel

Geburtsjahr: 1973
Wohnort: Essen, Deutschland
Beruflicher Werdegang:
Seit 2013 Professorin für Finance & Accounting, Hochschule Rhein-Waal, Kamp-Lintfort
Seit 2013 Mitglied verschiedener Aufsichtsräte (thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA, Verve Group SE, NATIONAL-BANK AG, VTG AG, Biofrontera AG)
2007 - 2013 Professorin für Accounting & Controlling, FOM Hochschule, Essen
2004 - 2007 Verschiedene Positionen im thyssenkrupp-Konzern, u.a. Corporate M&A
Ausbildung:
1999 - 2003 Promotion zum Dr. rer. oec an der Ruhr-Universität Bochum
1994 - 1999 Studium der Betriebswirtschaftslehre (Dipl-Kffr.) an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
1992 - 1994 Ausbildung zur Bankkauffrau bei der Commerzbank AG, Filiale Münster


Prof. Dr. Yasmin Mei-Yee Weiß

Geburtsjahr: 1978
Wohnort: Gauting, Deutschland
Beruflicher Werdegang:
2018 - 2023 Gründerin & CEO, Yoloa GmbH, Gauting
Seit 2013 Mitglied verschiedener Aufsichts- und Beiräte (Semikron, Bayerische Versicherung, BLG Logistics, Börsenverein des dt. Buchhandels)
Seit 2011 BWL-Professorin für Personal & Organisation, Fakultät Betriebswirtschaft der Technischen Hochschule Nürnberg; Forschungsschwerpunkt: KI in der Arbeitswelt
2006 - 2014 Stationen im operativen und strategischen Personalmanagement, BMW Group
2006 Personalreferentin für obere Führungspositionen, E.ON AG, Düsseldorf
2005 - 2006 Business Analyst Strategy Consulting Practice, Accenture AG, München
Ausbildung:
2002 - 2004 Promotion zum Dr. rer. pol., Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
1997 - 2001 Studium der Betriebswirtschaftslehre, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt und Ecole Supérieure de Commerce, Nizza, Frankreich


Christian Unger

Geburtsjahr: 1967
Wohnort: Wollerau, Schweiz
Beruflicher Werdegang:
Seit 2013 Verschiedene Positionen bei Partners Group AG, Partner und Global Head for Portfolio Board Build and Governance
2012 - 2013 Interim Chief Executive Officer, Bigpoint GmbH, Hamburg
2009 - 2012 Chief Executive Officer, Ringier AG, Zürich, Schweiz
2007 - 2009 Chief Executive Officer, Tradus Plc, London, Großbritannien
2005 - 2007 Head of Foreign Activities, Quelle GmbH, Nürnberg
1995 - 2005 Verschiedene Positionen bei Bertelsmann AG, zuletzt Chief Executive Officer
Ausbildung:
1989 - 1994 Diplomkaufmann in Betriebswirtschaftslehre, European Business School, Oestrich-Winkel
1987 - 1989 Vordiplom in Philosophie und Kunstgeschichte, Universität München
I.

Teilnahme an der Hauptversammlung

1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf EUR 192.000.000,00. Es ist eingeteilt in 192.000.000 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich somit auf 192.000.000. Die Gesamtzahl der Stimmrechte schließt die im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung gehaltenen 19.162.689 eigenen Aktien ein, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen.

Unter Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschlussvorschlag unterbreitet und ist somit auch keine Abstimmung vorgesehen (zur Erläuterung siehe dort). Die vorgesehenen Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6 sowie zu dem Tagesordnungspunkt 9 haben verbindlichen Charakter, die vorgesehene Abstimmung zu den Tagesordnungspunkten 7 und 8 haben empfehlenden Charakter. Die Aktionäre können bei sämtlichen Abstimmungen jeweils mit „Ja“ (Befürwortung) oder „Nein“ (Ablehnung) abstimmen oder auf eine Stimmabgabe verzichten.

2.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und technisch maßgeblicher Bestandsstichtag

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 8. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft angemeldet haben und am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Anmeldung ist deren Zugang.

Die Anmeldung kann über das Aktionärsportal, das über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.united-internet.de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html erreichbar ist, gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren erfolgen. Aktionäre, die die Anmeldung über das Aktionärsportal vornehmen möchten, benötigen hierfür ihre Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort.

Aktionäre, die sich für den elektronischen Einladungsversand registriert haben, verwenden hierzu ihr selbst gewähltes Zugangspasswort.

Alle übrigen Aktionäre, die im Aktienregister verzeichnet sind, erhalten ihre Aktionärsnummer und ein zugehöriges Zugangspasswort mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung per Post zugesandt.

Die Anmeldung kann auch über einen der folgenden Kontaktwege (postalische Anschrift, E-Mail-Adresse) zugehen.

 

United Internet AG,
c/o Computershare Operations Center,
80249 München,
anmeldestelle@computershare.de

Ein Formular, das hierfür verwendet werden kann, ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.united-internet.de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html abrufbar.

Die Anmeldung kann gemäß §67c AktG über Intermediäre an eine der oben genannten Adressen bzw. über die unten genannte SWIFT-Adresse bis spätestens 8. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ) (Zugang maßgeblich), an die Gesellschaft übermittelt werden. Aktionärinnen und Aktionäre, die diese Möglichkeit nutzen möchten, werden gebeten, sich hierzu an ihren jeweiligen Letztintermediär, z. B. ihre Depotbank, zu wenden.

 

SWIFT: CMDHDEMMXXX; Instruktionen gemäß ISO 20022 Autorisierung
über SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich

Nähere Hinweise zum Anmeldeverfahren entnehmen Sie bitte den Hinweisen auf der Einladungsmail bzw. -schreiben oder den diesbezüglichen Angaben im Internet unter http://www.united-internet.de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html.

Mit der Anmeldung kann der Aktionär eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung anfordern. Aktionäre, die sich über das Aktionärsportal, das über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.united-internet.de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html erreichbar ist, anmelden, haben die Möglichkeit, sich ihre Eintrittskarte unmittelbar selbst auszudrucken, bzw. sich diese per E-Mail zusenden zu lassen. Wir bitten unsere Aktionäre, die Eintrittskarten zur Hauptversammlung mitzubringen. Der Erhalt und die Vorlage einer Eintrittskarte sind jedoch keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und der Ausübung des Stimmrechts, sondern dienen lediglich der leichteren organisatorischen Abwicklung. Die Stimmkarten werden vor der Hauptversammlung am Versammlungsort ausgehändigt.

Maßgeblich für das Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden vom 9. Mai 2025, 00:00 Uhr (MESZ), bis zum Tag der Hauptversammlung (einschließlich) keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenanntes Technical Record Date) ist daher der 8. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ).

3.

Freie Verfügbarkeit der Aktien

Aktionäre können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung frei verfügen. Für ihr Recht zur Teilnahme und das Stimmrecht ist jedoch entscheidend, dass die Aktionäre am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind. Für den Umfang ihres Stimmrechts ist der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung maßgeblich.

4.

Stimmrechtsvertretung

Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder den weisungsgebundenen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen.

Auch im Fall der Bevollmächtigung bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär oder durch den Bevollmächtigten sowie der Eintragung des Aktionärs im Aktionärsregister (siehe dazu oben unter I.2).

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB) oder sind über das Aktionärsportal, das über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.united-internet.de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html erreichbar ist, vorzunehmen, wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird. Sie können der Gesellschaft über das Aktionärsportal, das über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.united-internet.de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html erreichbar ist, gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren übermittelt werden. Dafür verwenden Aktionäre ihre Zugangsdaten.

Für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung stehen auch die folgenden Adressen (postalische Anschrift, E-Mail-Adresse) zur Verfügung:

 

United Internet AG,
c/o Computershare Operations Center,
80249 München,
anmeldestelle@computershare.de

Die Erteilung einer Vollmacht bzw. deren Widerruf kann gemäß § 67c AktG über Intermediäre an eine der oben genannten Adressen bzw. über die unten genannte SWIFT-Adresse, an die Gesellschaft übermittelt werden. Aktionärinnen und Aktionäre, die diese Möglichkeit nutzen möchten, werden gebeten, sich hierzu an ihren jeweiligen Letztintermediär, z.B. ihre Depotbank, zu wenden.

 

SWIFT: CMDHDEMMXXX; Instruktionen gemäß ISO 20022 Autorisierung
über SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich

Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Vollmachtsformular, das zur Vollmachtserteilung verwendet werden kann. Das Vollmachtsformular wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen zugesandt und ist außerdem im Internet unter http://www.united-internet.de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html abrufbar. Die Aktionäre werden gebeten, eine Vollmacht vorzugsweise mittels des von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Vollmachtsformulars zu erteilen. Die Verwendung des Formulars ist nicht verpflichtend.

Für die Erteilung von Vollmachten an Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder sonstige Personen nach § 135 Abs. 8 AktG, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten und deren Widerruf sowie die entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG, sowie unter Umständen ergänzende, von den zu Bevollmächtigenden aufgestellte Anforderungen. Wir bitten unsere Aktionäre, sich insoweit mit den jeweils zu Bevollmächtigenden abzustimmen.

Die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung per Post und über das unter der oben genannten Internetadresse erreichbare Aktionärsportal wird berücksichtigt, soweit sie bis zum 14. Mai 2025, 18:00 Uhr (MESZ), erfolgt. Für die Übermittlung des Nachweises per Post ist der Eingang an der oben genannten Adresse maßgeblich. Die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung an die oben genannte E-Mailadresse kann bis zum Beginn der Hauptversammlung vorgenommen werden.

Am Tag der Hauptversammlung stehen für die Erteilung, den Nachweis und den Widerruf der Bevollmächtigung auch die Ein- und Ausgangskontrollen zur Hauptversammlung in der Alten Oper, Opernplatz 1, 60313 Frankfurt am Main, zur Verfügung. Die Gesellschaft hält für die Aktionäre vorbereitete Widerrufsformulare bereit.

Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Weisungen zu Verfahrensfragen nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht entgegen. Ebenso wenig nehmen die Stimmrechtsvertreter Aufträge zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Auch im Fall der Bevollmächtigung von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär oder durch den Bevollmächtigten sowie der Eintragung des Aktionärs im Aktionärsregister (siehe dazu oben unter I.2).

Die Erteilung, der Widerruf sowie die Änderung von Vollmachten und Weisungen gegenüber den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern sind nur wie folgt möglich:

(i)

Unter dem Aktionärsportal, das über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.united-internet.de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html erreichbar ist, bis zum 14. Mai 2025, 18:00 Uhr (MESZ)

(ii)

Unter der für die Anmeldung in Abschnitt I.2 genannten postalischen Adresse bis zum 14. Mai 2025, 18:00 Uhr (MESZ), oder unter der für die Anmeldung in Abschnitt I.2 genannten E-Mail-Adresse bis zum Beginn der Hauptversammlung. Bitte verwenden Sie hierzu das Formular für die Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Dieses Formular wird den Aktionären, die sich nicht für den elektronischen Einladungsversand registriert haben, mit der Eintrittskarte übersandt und wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen zugesandt und ist außerdem im Internet unter http://www.united-internet.de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html abrufbar.

(iii)

Über Intermediäre an eine der oben genannten Adressen bzw. über die unten genannte SWIFT-Adresse. Aktionärinnen und Aktionäre, die diese Möglichkeit nutzen möchten, werden gebeten, sich hierzu an ihren jeweiligen Letztintermediär, z.B. ihre Depotbank, zu wenden.

 

SWIFT: CMDHDEMMXXX; Instruktionen gemäß ISO 20022
Autorisierung über SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich

Im Übrigen stehen dafür am Tag der Hauptversammlung bis kurz vor Beginn der Abstimmung auch die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung in der Alten Oper, Opernplatz 1, 60313 Frankfurt am Main, zur Verfügung.

Im Falle des persönlichen Erscheinens des Aktionärs oder seines Bevollmächtigten in der Hauptversammlung wird der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter eine ihm erteilte Vollmacht nicht ausüben.

Nähere Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter finden sich auf dem hierzu vorgesehenen Formular sowie im Internet unter http://www.united-internet.de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine bereits erteilte Bevollmächtigung/Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Bevollmächtigung/Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu Tagesordnungspunkt 2 dieser Einladung gelten auch im Fall der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Anzahl dividendenberechtigter Aktien.

5.

Stimmabgabe im Wege der Briefwahl (auch über elektronische Kommunikation)

Teilnahmeberechtigte Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihre Stimmen im Wege der Briefwahl (auch im Wege elektronischer Kommunikation) abgeben.

Die Stimmabgabe per Briefwahl kann der Gesellschaft wahlweise über einen der folgenden Kontaktwege übermittelt werden.

Für die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl per Post kann das Formular verwendet werden, das die Aktionäre mit der Eintrittskarte erhalten haben. Das Briefwahlformular wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen zugesandt und ist außerdem im Internet unter http://www.united-internet.de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html abrufbar. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an die nachstehend genannte Adresse zurück. Briefwahlstimmen, die nicht einer ordnungsgemäßen Anmeldung zweifelsfrei zugeordnet werden können, werden nicht berücksichtigt.

 

United Internet AG,
c/o Computershare Operations Center,
80249 München

Die Stimmabgabe über das Aktionärsportal, das über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.united-internet.de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html erreichbar ist, erfolgt gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren.

Die Stimmabgabe per Briefwahl bzw. deren Änderung oder Widerruf kann gemäß § 67c AktG über Intermediäre an eine der oben genannten Adressen bzw. über die unten genannte SWIFT-Adresse, an die Gesellschaft übermittelt werden. Aktionärinnen und Aktionäre, die diese Möglichkeit nutzen möchten, werden gebeten, sich hierzu an ihren jeweiligen Letztintermediär, z.B. ihre Depotbank, zu wenden.

 

SWIFT: CMDHDEMMXXX; Instruktionen gemäß ISO 20022 Autorisierung
über SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich

Briefwahlstimmen per Post werden berücksichtigt, soweit sie bis zum 14. Mai 2025, 18:00 Uhr (MESZ), an der oben benannten Adresse eingehen. Über das unter der oben genannten Internetadresse erreichbare Aktionärsportal können Briefwahlstimmen bis zum 14. Mai 2025, 18:00 Uhr (MESZ), abgegeben werden. Über Intermediäre gemäß § 67c AktG können Briefwahlstimmen bzw. deren Änderung oder Widerruf bis zum 14. Mai 2025, 18:00 Uhr (MESZ), abgegeben werden.

Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder sonstige Personen nach § 135 Abs. 8 AktG, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, können sich der Briefwahl bedienen.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine bereits erfolgte Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Briefwahlstimmen zu Tagesordnungspunkt 2 dieser Einladung gelten auch im Fall der Anpassung des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Anzahl dividendenberechtigter Aktien.

Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen eingehen, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: (1) per Aktionärsportal, (2) auf dem Postweg übersandte Erklärungen, (3) Über Intermediäre gemäß § 67c AktG übermittelte Erklärungen.

Im Falle eines persönlichen Erscheinens des Aktionärs oder seines Bevollmächtigten in der Hauptversammlung wird eine vorher abgegebene Briefwahl nicht gewertet.

Nähere Einzelheiten zur Stimmabgabe per Briefwahl finden sich auf dem hierzu vorgesehenen Formular sowie im Internet unter http://www.united-internet.de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html.

II.

Rechte der Aktionäre

(Angaben nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG)

1.

Ergänzung der Tagesordnung (§ 122 Abs. 2 AktG)

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG müssen der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse bis zum Ablauf des 14. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ), schriftlich oder in elektronischer Form nach § 126a BGB (d.h. unter Hinzufügung des Namens und mit qualifizierter elektronischer Signatur) zugehen:

 

United Internet AG
Investor Relations
56410 Montabaur
investor-relations@united-internet.de (unter Hinzufügung des Namens und mit qualifizierter elektronischer Signatur)

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit dies nicht bereits mit der Einberufung geschehen ist - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger einschließlich des Namens der Aktionärin/ des Aktionärs bekannt gemacht. Sie werden außerdem unter http://www.united-internet.de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html veröffentlicht und den Aktionären mitgeteilt

Weitergehende Erläuterungen zu Ergänzungsanträgen zur Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG und deren Voraussetzungen stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.united-internet.de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html zur Verfügung.

2.

Anträge von Aktionären (§ 126 Abs. 1 AktG)

Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Gegenanträge gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen.

Bis zum Ablauf des 30. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse zugegangene Gegenanträge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung im Sinne von § 126 Abs. 1 AktG werden den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.united-internet.de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html unverzüglich zugänglich gemacht:

 

United Internet AG
Investor Relations
Elgendorfer Straße 57
56410 Montabaur
investor-relations@united-internet.de

Weitergehende Erläuterungen zu Gegenanträgen nach § 126 Abs. 1 AktG und deren Voraussetzungen sowie zu den Gründen, aus denen gemäß § 126 Abs. 2 AktG ein Gegenantrag und dessen Begründung nicht über die Website zugänglich gemacht werden müssen, stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.united-internet.de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html zur Verfügung.

3.

Wahlvorschläge von Aktionären (§ 127 AktG)

Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder zur Wahl von Abschlussprüfern zu machen, soweit Gegenstand der Tagesordnung eine Wahl ist.

Bis zum Ablauf des 30. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft unter der unter II.2. genannten Adresse zugegangene Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG werden den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.united-internet.de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html unverzüglich zugänglich gemacht.

Weitergehende Erläuterungen zu Wahlvorschlägen nach § 127 AktG und deren Voraussetzungen sowie zu den Gründen, aus denen gemäß § 127 Satz 1 i.V.m. § 126 Abs. 2 und § 127 Satz 3 AktG ein Wahlvorschlag und dessen Begründung nicht über die Internetseite zugänglich gemacht werden müssen, stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.united-internet.de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html zur Verfügung.

4.

Auskunftsrecht der Aktionäre (§ 131 Abs. 1 AktG)

Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung am 15. Mai 2025 vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu den mit ihr verbundenen Unternehmen, die Lage des United Internet-Konzerns und der in den United Internet-Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Unter bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG näher ausgeführten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.

Gemäß § 18 Abs. 2 Satz 3 der Satzung kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken.

Weitergehende Erläuterungen zum Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.united-internet.de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html zur Verfügung.

III.

Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung

Der Inhalt der Einberufung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere nach § 124a AktG zugänglich zu machende Informationen und Formulare im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.united-internet.de/investor-relations/hauptversammlung/2025.html zugänglich.

Die zugänglich zu machenden Informationen und Unterlagen werden, soweit erforderlich, auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.

Nach der Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse unter der gleichen Internetadresse bekanntgegeben.

IV.

Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre

Die United Internet AG verarbeitet die personenbezogenen Daten von Aktionären und Aktionärsvertretern zu gesetzlich vorgegebenen Zwecken, insbesondere zur Führung des Aktienregisters und zur Abwicklung von Hauptversammlungen, sowie im Einzelfall zur Wahrung ihrer berechtigten Interessen.

Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie im Internet unter https://www.united-internet.de/investor-relations/datenschutzinformationen-aktionaere.html.

 

Montabaur, im April 2025

United Internet AG

Der Vorstand


07.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com

Sprache: Deutsch
Unternehmen: United Internet AG
Elgendorfer Str. 57
56410 Montabaur
Deutschland
E-Mail: investor-relations@united-internet.de
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Ende der Mitteilung EQS News-Service

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