Österreich will Messenger-Dienste bei konkreten Gefährdungslagen überwachen

Wien (Reuters) - Die österreichische Regierung hat sich grundsätzlich auf die Einführung einer gezielten Überwachung von Messenger-Diensten bei konkreten Gefährdungslagen verständigt.
Ermittler sollen künftig im Verdachtsfall und nach Genehmigung durch einen Drei-Richter-Senat Zugriff auf private Kommunikationsdienste potenzieller Gefährder erhalten, sagte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) am Mittwoch. Der Einsatz dieser Maßnahme soll durch einen unabhängigen Rechtsschutzbeauftragten kontrolliert werden.
Ziel der geplanten Regelung sei es, mögliche Terroranschläge frühzeitig zu erkennen und zu verhindern, so Karner. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sollen noch vor dem Sommer dem Parlament zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Danach sei eine internationale Ausschreibung für die notwendige Software geplant. Das Inkrafttreten der Maßnahme ist für Anfang 2027 vorgesehen.
Seit Jahren drängen Sicherheitsbehörden in Österreich auf erweiterte Befugnisse zur Überwachung potenzieller Gefährder. Besonders der vereitelte Anschlag auf ein Taylor-Swift-Konzert im Sommer 2024 in Wien löste im Land eine intensive Debatte über die Überwachung von Messenger-Diensten wie WhatsApp, Signal und Telegram aus. Laut der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) hätte eine solche Überwachung möglicherweise früher zur Identifizierung des Hauptverdächtigen geführt. Der 19-Jährige hatte sich über solche Dienste mit zwei weiteren Männern über den Anschlagsplan ausgetauscht.
Die geplanten Maßnahmen gelten jedoch als umstritten, da sie in Grundrechte wie das Fernmeldegeheimnis und den Datenschutz eingreifen. Kritiker warnen zudem vor einem möglichen Missbrauch. Eine frühere Einführung scheiterte daran, dass der Verfassungsgerichtshof zentrale Elemente des damaligen Gesetzes als verfassungswidrig einstufte.
"Wichtig ist, dass wir modernste technische Mittel einsetzen, um die rechtlichen Vorgaben erfüllen zu können", sagte Karner. Die Software müsse so programmiert sein, dass ausschließlich nur die Messengerdienste ausgelesen werden können. Karner zeigte sich überzeugt, dass es entsprechende Lösungen gebe, die diesen Anforderungen gerecht werden. Zudem soll der Einsatz der Überwachungsmaßnahme auf maximal 30 Fälle pro Jahr beschränkt bleiben.
(Bericht von Alexandra Schwarz-Goerlich, redigiert von Christian Götz. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)