Justizministerin will Schutz vor Einschüchterungsklagen per Gesetz verbessern

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Berlin (Reuters) - Mit einem neuen Gesetz will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) gegen sogenannte Einschüchterungsklagen vorgehen und so die Meinungsfreiheit in Deutschland besser schützen.

Bei dieser Form von Klagen würden Organisationen, Vereine, Journalisten und Wissenschaftler so massiv mit missbräuchlichen Klagen überzogen, dass sie hauptsächlich damit beschäftigt sind, sich zu verteidigen und das zu finanzieren, sagte Hubig im Interview mit den Zeitungen der Funke Mediengruppe am Freitag laut einem Vorabbericht. Einschüchterungsklagen zielen laut Justizministerium darauf ab, missliebige Beiträge zur öffentlichen Meinungsbildung zu unterdrücken. Auf Englisch werden diese Klagen als Strategic Lawsuits Against Public Participation, kurz "SLAPP" bezeichnet. SLAPP-Verfahren seien geeignet, den freien öffentlichen Meinungsbildungsprozess zu gefährden, heißt es in dem Gesetzentwurf, den das Justizministerium an diesem Freitag veröffentlichen will und der den Funke-Zeitungen vorab vorlag. Justizministerin Hubig hob hervor, dass die Klagemöglichkeit auch mit dem neuen Anti-SLAPP-Gesetz bestehen bleibe. "Aber wenn das Gericht eine missbräuchliche Klage erkennt, kann es Hürden für den Kläger einbauen, etwa durch höhere Gebühren."

(Geschrieben von Alexandra Falk. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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