Grüne Justizminister beharren auf Gesetz für Corona-Warn-App

dpa-AFX · Uhr

BERLIN (dpa-AFX) - Die vier Justizminister und -senatoren der Grünen in den Bundesländern bestehen darauf, den Einsatz der geplanten Corona-Warn-App per Gesetz zu regeln. So müsse sichergestellt werden, dass die App lediglich auf freiwilliger Basis eingesetzt werden dürfe, heißt es in dem Positionspapier von Katja Meier (Sachsen), Dirk Adams (Thüringen), Dirk Behrendt (Berlin) und Till Steffen (Hamburg). Zuvor hatte sich bereits die Bundestagsfraktion der Grünen für eine solche gesetzliche Grundlage stark gemacht, allerdings vergeblich.

Mit der Tracing-App will die Bundesregierung die Infektionsketten des Coronavirus besser erkennen und dafür sorgen, dass bei einer Lockerung für das öffentliche Leben die Ausbreitung des Coronavirus nicht wieder stark ansteigt. Die App, die von der Telekom und SAP entwickelt wird, soll noch im Juni veröffentlicht werden.

Tracing-Apps könnten eine Chance darstellen, Infektionsketten zu identifizieren und zu isolieren, heißt es in dem Positionspapier. "Ihr Überwachungspotenzial birgt aber auch große Risiken. Deshalb fordern wir, dass solche Anwendungen nicht nur strengen datenschutzrechtlichen Anforderungen gerecht werden müssen." Eine Verpflichtung, eine App zu installieren und ein Smartphone sich zu führen, dürfe es nicht geben.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatten in den vergangenen Tagen und Wochen mehrfach betont, die Verwendung der App müsse absolut freiwillig sein. Die beiden Minister sprachen sich auch gegen Anreize aus, die App zu installieren oder zu verwenden. "Wenn der Bürger den Eindruck hat, da wird mit einem Speck gewedelt, dann werden nicht ausreichend viele mitmachen", sagte Seehofer. Zuvor hatte sich allerdings der EU-Politiker Axel Voss (CDU) vorgeschlagen, Nutzer der Warn-App sollten mehr Freiheiten bekommen als diejenigen, die sie nicht herunterladen.

Die Justizminister der Grünen bestehen darauf, dass niemand bei Massengeschäften benachteiligt werden dürfe, wenn er keine Tracing- App auf seinem Smartphone installiert habe oder kein Smartphone bei sich führe. Auch in Arbeitsverhältnissen dürfe von Beschäftigten die Installation einer Tracing-App nicht verlangt werden.

Hamburgs Justizsenator Till Steffen sagte der dpa, die Nutzung der App müsse freiwillig sein, um Akzeptanz und Vertrauen zu schaffen. "Freiwilligkeit ist damit wesentliche Voraussetzung für einen Erfolg." Sollten Geschäfte, Veranstalter oder Arbeitgeber für den Zutritt die Verwendung der App verlangen, wäre das Zwang durch die Hintertür. "Das lehnen wir klar ab und fordern den Gesetzgeber auf, eine solche versteckte Nutzungspflicht auszuschließen."/chd/DP/fba

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