EQS Stimmrechtsmitteilung: paragon GmbH & Co. KGaA Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
24.11.2022 / 18:51 CET/CEST Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Herr Ralf Haller, Schweiz hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 23.11.2022 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 11.11.2022 über Folgendes informiert:
Der Erwerb von Stimmrechten an der paragon GmbH & Co. KGaA erfolgte durch Zurechnung der mittelbaren Beteiligung an der ElectricBrands AG mit Sitz in Itzehoe gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG. Die Investition dient der Erzielung von Handelsgewinnen. Es werden keine strategischen Ziele im Hinblick auf die paragon GmbH & Co. KGaA verfolgt.
Der Meldepflichtige beabsichtigt nicht innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an.
Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
Der Erwerb von Stimmrechten an der paragon GmbH & Co. KGaA erfolgte durch Zurechnung der mittelbaren Beteiligung an der ElectricBrands AG mit Sitz in Itzehoe gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG. Hinsichtlich des Erwerbs von Stimmrechten der paragon GmbH & Co. KGaA wurden vom Meldepflichtigen weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet.
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