Karlsruhe weist AfD-Klagen auf Vorsitz in Ausschüssen ab

Reuters · Uhr
Quelle: (c) Copyright Thomson Reuters 2024. Click For Restrictions - https://agency.reuters.com/en/copyright.html

Karlsruhe (Reuters) - Die AfD-Fraktion hat einem Urteil zufolge keinen Anspruch auf Vorsitzstellen in den Ausschüssen des Bundestages.

Auch die Abwahl des Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Stephan Brandner, 2019 sei von der Geschäftsordnungsautonomie des Bundestages gedeckt gewesen, entschied das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch.

Gerichtsvizepräsidentin Doris König sagte, die Funktion eines Ausschussvorsitzenden sei organisatorischer Art und berühre nicht das Recht auf politische Teilhabe und Mitwirkung am Willensbildungsprozess. Deshalb könne der Bundestag Wahl und Abwahl von Vorsitzenden in der Geschäftsordnung regeln. Das Verfassungsgericht prüfe nur, ob die Geschäftsordnung willkürlich und sachfremd angewendet worden sei. Das sei nicht der Fall. Das Urteil erging einstimmig.

Zur Abwahl des AfD-Abgeordneten Brandner sagte König, sie sei nicht willkürlich erfolgt. Es habe eine Reihe von Vorfällen gegeben, die in der Öffentlichkeit für erhebliche Irritationen gesorgt hätten: "Die Mehrheit der Ausschussmitglieder hatte erkennbar das Vertrauen in den Ausschussvorsitzenden verloren."

Brandner sagte nach der Urteilsverkündung, es sei ein "schwarzer Tag fürs Parlament und für die Teilhabe der Opposition". Er wurde im November 2019 als Vorsitzender des Rechtsausschusses abgewählt, nachdem er nach dem Anschlag auf die Synagoge in Halle einen Tweet weiterverbreitet hatte, in dem kritisiert wurde, dass jetzt Politiker in Synagogen mit Kerzen "rumlungern". Brandner entschuldigte sich später, lehnte Rücktrittsforderungen jedoch ab. Auch in der folgenden Legislaturperiode wurden keine Kandidaten der AfD zu Vorsitzenden gewählt.

Laut Geschäftsordnung des Bundestages stehen den Parteien entsprechend ihren Fraktionsstärken Vorsitzstellen in den Ausschüssen zu. Damit kann die AfD für drei Ausschüsse Kandidaten vorschlagen. Eine weitere Regelung besagt jedoch, dass die Ausschussmitglieder ihre Vorsitzenden "bestimmen". Die Ausschüsse sehen sich deshalb zur Wahl oder auch Nichtwahl berechtigt. Diese Auslegung beanstandete das Verfassungsgericht nicht, denn sie sei nicht sachfremd oder willkürlich.

Damit bleibt es dabei, dass die AfD weder im Gesundheits-, im Innen- noch dem Ausschuss für wirtschaftliche Entwicklung den Vorsitz stellt. Bisher werden diese Ausschüsse von Stellvertretern geleitet.

(Bericht von Ursula Knapp, redigiert von Thomas Seythal. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com)

onvista Premium-Artikel

onvista Trading-Impuls
Favoritenwechsel bei den US-Techwerten: IBM ist zurück!gestern, 15:36 Uhr · onvista
Favoritenwechsel bei den US-Techwerten: IBM ist zurück!
Gold, Aktien, exotische ETFs
So schützt du dich vor Inflation01. Apr. · onvista
So schützt du dich vor Inflation
Chartzeit Wochenausgabe vom 30.03.2025
US-Zölle und Inflation: Warum der Abschwung noch weiter gehen könnte30. März · onvista
US-Zölle und Inflation: Warum der Abschwung noch weiter gehen könnte

Das könnte dich auch interessieren

Rundumschlag in der Handelspolitik
Donald Trump verkündet umfassende Zölle - US-Futures brechen eingestern, 22:41 Uhr · onvista
Donald Trump verkündet umfassende Zölle - US-Futures brechen ein
onvista Trading-Impuls
Favoritenwechsel bei den US-Techwerten: IBM ist zurück!gestern, 15:36 Uhr · onvista
Favoritenwechsel bei den US-Techwerten: IBM ist zurück!
Höher als befürchtet
Trumps Kampfansage an die Welt: Das Mega-US-Zollpaketheute, 06:00 Uhr · dpa-AFX
Trumps Kampfansage an die Welt: Das Mega-US-Zollpaket
Dax Tagesrückblick 02.04.2025
Dax schwächelt vor Trump-Zollbekanntgabe - Bayer-Aktie unter Druckgestern, 17:58 Uhr · onvista
Dax schwächelt vor Trump-Zollbekanntgabe - Bayer-Aktie unter Druck