Justizministerin Hubig: Asyl-Urteil muss umgesetzt werden

Berlin (Reuters) - Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat mit Blick auf das Berliner Asyl-Urteil die Achtung von Gerichten angemahnt.
"In einem Rechtsstaat wie Deutschland muss sich selbstverständlich auch die Regierung an Gerichtsentscheidungen halten", erklärte die SPD-Politikerin am Dienstag. "Deshalb ist klar: Die Eilentscheidungen des Berliner Verwaltungsgerichts müssen befolgt werden." Sie betonte zugleich aber: "Das Verwaltungsgericht Berlin hat nicht abschließend geklärt, ob Zurückweisungen von Asylsuchenden an den Grenzen mit europäischem Recht vereinbar sind."
Die Berliner Richter hatten am Montag in einer Eilentscheidung bestimmt, dass die Zurückweisung von drei Somaliern nach Polen Anfang Mai nicht rechtens gewesen sei. Stattdessen müssen sie in Deutschland das sogenannte Dublin-Verfahren durchlaufen, in dem geklärt wird, in welchem EU-Staat sie Asyl beantragen sollen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat nach dem Urteil deutlich gemacht, dass die Bundespolizei an den deutschen Grenzen auch weiterhin Asylbewerber zurückweisen werde. Das Urteil sei eine Einzelfallentscheidung, man strebe eine Entscheidung im Hauptverfahren an, ob dies generell rechtmäßig sei.
Hubig erklärte, es zeichne sich ab, dass es nicht einfach werde, "die Justiz davon zu überzeugen, dass diese Zurückweisungen rechtmäßig sind." Das letzte Wort in dieser Frage habe ohnehin der Europäische Gerichtshof. "Alle Maßnahmen zur Begrenzung der irregulären Migration müssen im Einklang stehen mit europäischem Recht und Verfassungsrecht." Zugleich betonte die Ministerin, es sei völlig inakzeptabel, "unsere unabhängige Justiz zu diffamieren und zu attackieren, wie das etwa Politiker aus dem rechtsextremen Spektrum tun."
(Bericht von Alexander Ratz; redigiert von Sabine Ehrhardt; Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)