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APA ots news: Die aktuelle Ausgabe der FMA-Verbraucherinformationsreihe "Reden wir über Geld" erklärt: - ANHANG

Wann und warum man sich bei hohen Bargeldtransaktionen  
ausweisen muss 

Wien (APA-ots) - Die Prävention der Geldwäscherei ist eine wichtige Waffe  
im Kampf gegen organisierte Kriminalität sowie die Finanzierung des 
Terrorismus. Der Spur des Geldes folgen zu können, hilft den 
Ermittlungsbehörden, Hinweise und Beweise für kriminelle Aktivitäten 
zu finden. Bargeldtransaktionen hinterlassen aber kaum Spuren.  Es 
ist daher wichtig, dass bei größeren Zahlungen in bar die Identität 
der Kundin oder des Kunden festgestellt und festgehalten wird. In der 
neuen Ausgabe ihrer Verbraucherinformationsreihe "Reden wir über 
Geld" erklärt daher Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) 
unter dem Titel "Nur Bares ist Wahres", wann und warum sich 
Verbraucherinnen und Verbraucher bei Zahlungen oder 
Finanztransaktionen ausweisen müssen. 

Bestimmte Anbieterinnen und Anbieter von Waren oder 
Dienstleistungen sind gesetzlich verpflichtet, ab einer bestimmten 
Wertgrenze ihrer Leistung die Identität ihrer Kundinnen und Kunden 
sorgfältig zu prüfen. Sie haben einen Identitätsnachweis zu verlangen 
und vom Ausweis eine Fotokopie anzufertigen. Die Dokumentation der 
Transaktion dient dabei auch dazu, die Herkunft des Geldes 
nachzuvollziehen. 

Verbraucherinnen und Verbraucher haben sich aber nicht nur bei 
Bankgeschäften auf jeden Fall auszuweisen. Die Identität muss auch 
bei anderen Geschäften festgestellt und dokumentiert werden. Dies ist 
auf jeden Fall erforderlich: 

*   Wenn sie bei Finanzdienstleistern wie etwa Banken, Versicherungen 
oder Wertpapierfirmen eine neue Geschäftsbeziehung eingehen, sie 
insgesamt mehr als  15.000 einzahlen oder es Hinweise gibt, die den 
Verdacht auf Geldwäscherei begründen. 
*   Wenn sie im Kunsthandel eine Zahlung von mindestens  10.000 
leisten, egal ob bar oder unbar. 
 
 
*   Wenn sie im Handel einen Einkauf über  10.000 tätigen, und zwar 
egal ob für ein Auto, Antiquitäten, Schmuck, Drogeriewaren, 
Elektrogeräte, Möbel, Lebensmittel oder im Zoofachhandel. 
 
 
*   Wenn sie eine konzessionierte Spielbank besuchen, unabhängig 
davon, ob sie am Glückspiel teilnehmen. 
 
 
*   Wenn sie bestimmte Leistungen von beratenden Berufen wie 
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Notarinnen und Notaren, 
Steuerberaterinnen und Steuerberatern oder Wirtschaftsprüferinnen und 
Wirtschaftsprüfern in Anspruch nehmen, insbesondere bei Finanz- oder 
Immobilientransaktionen, deren Wert  15.000 übersteigt. 

Banken, Finanzinstitute und bestimmte Gewerbetreibende sind 
überdies verpflichtet, verdächtige Transaktionen - etwa im Vergleich 
zum üblichen Geschäftsverlauf ungewöhnlich hohe Transaktionen oder 
verdächtiges Verhalten des Kunden an sich - an die zuständige Behörde 
zu melden. 

Die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zur Prävention der 
Geldwäscherei trägt aber nicht nur dazu bei, illegale Aktivitäten zu 
verhindern und die Integrität des Finanzsystems zu schützen, sie 
schützt auch die Kundinnen und Kunden, indem sie das Risiko von 
Betrug und Identitätsdiebstahl stark vermindert. 

Diese Ausgabe von "Reden wir über Geld" finden Sie auf der Website 
der FMA unter dem Link: 
[https://redenwiruebergeld.fma.gv.at/nur-bares-ist-wahres] 
(https://redenwiruebergeld.fma.gv.at/nur-bares-ist-wahres) 

Rückfragehinweis: 
   Finanzmarktaufsicht 
   Boris Gröndahl (FMA-Mediensprecher) 
   +43 (1) 249 59-6010 oder +43 676 8824 9995 
   boris.groendahl@fma.gv.at 

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom 

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER 
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT *** 

OTS0055    2024-07-18/10:30

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