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APA ots news: Aktuelle Empfehlungen und Budgetprognose: Fiskalrat fordert Konsolidierung ohne Tabus

Wien (APA-ots) - - 

Ohne Gegensteuerung hohe Budgetdefizite jenseits der Maastricht- 
Obergrenze von 3% des BIP und kontinuierlicher Anstieg der 
Schuldenquote auf 85,0% des BIP bis 2028 

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Zur Vermeidung eines ÜD-Verfahrens großer Konsolidierungsbedarf 
von zumindest 6,3 Mrd Euro im Jahr 2025 

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Weitreichende Konsolidierungsmaßnahmen unabhängig von EU-Vorgaben 
unerlässlich, um Zukunftsinvestitionen zu ermöglichen und 
langfristige Schuldentragfähigkeit sicherzustellen 

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Rasch wirksame Konsolidierung von Beginn an mit langfristig 
wirkenden Strukturreformen begleiten 

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Negative BIP-Effekte durch geeigneten Maßnahmen-Mix minimieren 

Der Fiskalrat erwartet für die Jahre 2024 und 2025 ein 
gesamtstaatliches Budgetdefizit von 3,9% bzw. 4,1% des 
Bruttoinlandsprodukts (BIP), das auch mittelfristig deutlich über der 
Obergrenze von 3% des BIP verharrt. "Ohne ein umfassendes 
Konsolidierungspaket wird die Europäische Kommission Mitte Jänner 
2025 dem ECOFIN die Eröffnung eines Verfahrens wegen eines 
übermäßigen Defizits empfehlen", so Christoph Badelt, Präsident des 
Fiskalrates. Als Folge der hohen Budgetdefizite steigt die 
Schuldenquote kontinuierlich von 78,6% des BIP (2023) auf 85,0% des 
BIP (2028) an. 

Fiskalrat prognostiziert hohe Budgetdefizite und einen deutlichen 
Anstieg der Schuldenquote 

Die positiven Budgeteffekte der hohen Inflation der letzten Jahre 
drehen sich ab 2024 ins Gegenteil. Die Ausgaben steigen v. a. für 
Pensionen und Gehälter der öffentlich Bediensteten inflationsbedingt 
stark an, während die Einnahmendynamik nachlässt. Zusätzlich belasten 
wirtschaftspolitische Maßnahmen der Vergangenheit und die schlechte 
wirtschaftliche Lage die öffentlichen Finanzen. Der Fiskalrat 
prognostiziert für 2024 und 2025 hohe Budgetdefizite im Umfang von 
3,9% bzw. 4,1% des BIP. Mittelfristig laufen weitere Krisenhilfen, 
Konjunkturstützungen und Klimaschutzmaßnahmen aus, während 
altersspezifische Ausgaben für Pensionen, Gesundheit und Pflege sowie 
Ausgaben im Rahmen des neuen Finanzausgleichs und für die Anschaffung 
militärischer Güter zunehmen. Dies führt gemeinsam mit der erwarteten 
konjunkturellen Erholung bis 2028 zu einem leichten Rückgang des 
Budgetdefizits auf 3,5% des BIP. Im Gegensatz zu den Vorjahren reicht 
das nominelle BIP-Wachstum nicht aus, um den Anstieg der 
Schuldenquote zu verhindern. Die Schuldenquote steigt bis 2028 auf 
85,0% des BIP und liegt damit 14,0 Prozentpunkte über dem 
Vorkrisenwert von 2019. 

Einhaltung des neuen EU-Fiskalrahmens erfordert hohe, 
strukturelle Konsolidierungsanstrengung in den Jahren 2025 bis 2028 

Die vom Fiskalrat prognostizierten Werte für das Defizit und die 
Schuldenquote sind weder ökonomisch noch EU-rechtlich akzeptabel. Die 
Einhaltung der Fiskalregeln als gemeinsame unionsrechtliche 
Verpflichtung aller EU-Mitgliedstaaten ist wichtig, um die 
langfristige Tragfähigkeit der Staatsfinanzen zu gewährleisten. 
Allerdings sollen aus der Sicht des Fiskalrates flexible Elemente und 
Verhandlungsspielräume der Fiskalregeln genutzt werden, um das große 
Konsolidierungserfordernis möglichst konjunkturgerecht über den 
Anpassungszeitraum zu verteilen. Möchte Österreich ein ÜD-Verfahren 
verhindern, darf bereits im Jahr 2025 die Defizitobergrenze von 3% 
des BIP nicht überschritten werden. Dies erfordert bis Mitte Jänner 
2025 die Meldung eines geplanten Konsolidierungspakets für 2025 in 
Höhe von zumindest 6,3 Mrd Euro an die Europäische Kommission. Nach 
entsprechender Bewertung entscheidet die Europäische Kommission, ob 
sie dem ECOFIN die Eröffnung eines ÜD-Verfahrens gegen Österreich 
empfehlen wird. Aus Sicht des Fiskalrates würde der notwendige 
Konsolidierungsbedarf zur Vermeidung eines ÜD-Verfahrens bis Ende 
2025 sogar 7,4 Mrd Euro betragen. 

Ohne Eröffnung eines ÜD-Verfahrens gelten in den Folgejahren die 
Vorschriften der Schutzvorkehrung zur Schuldenrückführung als 
schärfstes Kriterium. Damit steigt der jährliche 
Konsolidierungsbedarf im Fall eines von der österreichischen 
Regierung gewählten Anpassungszeitraums von 4 Jahren auf 15,8 Mrd 
Euro im Jahr 2028 an. Bei einer Verlängerung des Anpassungszeitraums 
auf 7 Jahre reduziert sich der Konsolidierungsbedarf auf 11,6 Mrd 
Euro im Jahr 2031. Die Wahl des 7-jährigen Anpassungszeitraums setzt 
jedoch zusätzliche öffentliche Investitionen und Reformen voraus, die 
Kosten verursachen und damit den Konsolidierungsbedarf erhöhen. Die 
genaue Auswahl an Investitionen und Reformen entscheidet über den 
letztendlichen Konsolidierungsbedarf im Rahmen des 7-jährigen 
Anpassungszeitraums. 

Bei Eröffnung eines ÜD-Verfahrens errechnet der Fiskalrat bei 
einem 4-jährigen Anpassungszeitraum für 2025 einen 
Konsolidierungsbedarf von 3,1 Mrd Euro, der auf 8,9 Mrd Euro im Jahr 
2028 anwächst. Bei Wahl eines 7-jährigen Anpassungszeitraums würde 
der Konsolidierungsbedarf unter Berücksichtigung der nötigen 
öffentlichen Investitionen und Reformen voraussichtlich nicht 
zurückgehen. 

Budgetkonsolidierung ohne Tabus erforderlich; negative BIP- 
Effekte beachten 

Der große Konsolidierungsbedarf erfordert ein weitreichendes 
Maßnahmenbündel, das sich in der Praxis sowohl auf die Ausgaben- als 
auch auf die Einnahmenseite beziehen wird. Dabei gilt es, die 
Konsolidierungslast möglichst ausgewogen zwischen den 
unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen zu verteilen. Zur Festlegung 
eines Maßnahmenbündels ist eine grundlegende Gesprächs- und 
Kompromissbereitschaft bzw. ein Aufbrechen traditionell 
festgefahrener Denkansätze Voraussetzung. Bei der Zusammenstellung 
der Maßnahmen soll auf makroökonomische Rückkopplungseffekte Bedacht 
genommen werden, um eine weitere Verschärfung der bereits 
angespannten konjunkturellen Lage zu vermeiden. 

Rasch wirksame Konsolidierungsmaßnahmen von Beginn an mit 
Strukturreformen flankieren 

Um einen möglichst fließenden Übergang der 
Konsolidierungswirkungen sicherzustellen, müssen kurzfristig wirksame 
Konsolidierungsmaßnahmen gemeinsam mit Strukturreformen umgesetzt 
werden, die ihre Budgetwirkung erst in der mittleren Frist entfalten. 
Dazu zählen die Erhöhung der Effizienz des Fiskalföderalismus in 
Österreich auf Basis einer vorgelagerten Aufgabenreform, aber auch 
Strukturreformen in den gebietskörperschaftsübergreifenden 
Aufgabenbereichen (v. a. Bildung, Gesundheit, Pflege) zur Hebung von 
Effizienzpotenzialen. Ferner zählen die weitere Anhebung des 
effektiven Pensionsantrittsalters durch gezielte Maßnahmen zur 
Verlängerung des Erwerbslebens, aber auch Maßnahmen zur stärkeren 
Nutzung des Beschäftigungspotenzials dazu. 

Spielräume für Zukunftsinvestitionen und Vorsorge für zukünftige 
Krisen schaffen 

Ein wichtiger Bestandteil der aktuellen und mittelfristigen 
Fiskalpolitik muss sein, Budgetspielräume für Zukunftsinvestitionen 
zu schaffen, Budgetrisiken zu minimieren und Vorsorge für 
erforderliche Transformationsprozesse zu treffen. Dazu ist eine 
entsprechend strategische und zwischen den gebietskörperschaftlichen 
Ebenen abgestimmte Vorgehensweise erforderlich, um insbesondere 
Herausforderungen, wie z. B. die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit 
Österreichs, den Fachkräftemangel, den Zugang zu qualitativ 
hochwertiger Bildung für alle Bevölkerungsgruppen und die 
Effizienzsteigerung in den dynamischen Ausgabenbereichen des 
Gesundheits- und Pflegewesens zu meistern. 

Tiefgehende Evaluierung des Förderwesens zur Stärkung der 
Effizienz und Erschließung von Einsparungspotenzialen 

Eine Gesamtstrategie zum heimischen Förderwesen soll einerseits 
die Minimierung von Zielkonflikten, Doppelgleisigkeiten und 
Mitnahmeeffekten sowie andererseits die Erhöhung der Transparenz und 
Treffsicherheit ins Zentrum der Reformbemühungen rücken. Dies 
schließt eine verbesserte Koordination der fördernden Stellen, aber 
auch eine systematische Durchforstung und Evaluierung aller 
Förderungen hinsichtlich Zielsetzung und -erreichung, eingesetzter 
Fördermittel und möglicher, alternativer, (kosten-)effizienterer 
Politikmaßnahmen zur Zielerreichung ein. 

Presseunterlagen, Jahresbericht und Empfehlungen unter Fiskalrat 
- Presseinformationen. 

Rückfragehinweis: 
   Büro des Fiskalrates 
   Mag. Bernhard Grossmann 
   Telefon: +43-1-40420-7473 
   E-Mail: office@fiskalrat.at 
   Website: https://www.fiskalrat.at 

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/16539/aom 

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OTS0047    2024-12-16/10:00

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