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APA ots news: EU-Paket zur Überarbeitung der Versicherungsvorschriften tritt in Kraft

Neufassung von Solvency II soll Anreize für Investitionen  
schaffen. Für Versicherungen in finanzieller Notlage wird ein 
spezielles Abwicklungsregime eingeführt 

Wien (APA-ots) - Der Aufsichtsrahmen für Versicherungsunternehmen in der  
Europäischen 
Union (EU), der 2016 durch das risikoorientierte Regulierungs- und 
Aufsichtsregime Solvency II eine völlig neue Grundlage erhielt, wurde 
in den letzten Jahren im Lichte der praktischen Erfahrungen mit dem 
Regelwerk einer grundlegenden Reform unterzogen. Ergebnis ist 
einerseits eine Aktualisierung der Solvency-II -Richtlinie, 
andererseits eine neue Richtlinie zur Schaffung eines Rahmens für die 
Sanierung und Abwicklung von Versicherungen ( Insurance Recovery and 
Resolution Directive , oder IRRD). Beide wurden am 8. Jänner 2025 im 
Amtsblatt der EU veröffentlicht und sind von den EU-Mitgliedstaaten 
innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umzusetzen. 

Die neuen Vorschriften zu Solvency II bringen Änderungen der 
Eigenkapitalanforderungen, die diese noch risikoadäquater gestalten 
und gleichzeitig Versicherungsunternehmen besser in die Lage 
versetzen, langfristiges Kapital für die Wirtschaft bereitzustellen. 
Gleichzeitig werden sie die Branche widerstandsfähiger machen und sie 
auf künftige Herausforderungen vorbereiten, um 
Versicherungsnehmer:innen besser zu schützen. Damit sollen 
Versicherungen beitragen zur Vertiefung der Kapitalmarktunion, zur 
Finanzierung des grünen und digitalen Wandels sowie zur Stärkung des 
Wachstums in der EU. 

Abwicklungs-Richtlinie 

Die IRRD soll einerseits präventiv dazu beitragen, 
Versicherungsunternehmen auf Krisensituationen vorzubereiten, 
andererseits schafft sie einen Abwicklungsrahmen, mit dem im Notfall 
ein geordneter Marktaustritt ermöglicht wird. Demnach haben 
Versicherungsunternehmen, die bestimmte Kriterien erfüllen, präventiv 
einen Sanierungsplan zu erstellen und der Aufsichtsbehörde - in 
Österreich die Finanzmarktaufsicht (FMA) - vorzulegen. Dieser Plan 
soll Maßnahmen enthalten, die Versicherungsunternehmen bei 
erheblicher Verschlechterung der Finanzlage ergreifen müssen. Die 
zuständigen Behörden sollen frühzeitig und grenzüberschreitend 
koordiniert intervenieren. 

Der Abwicklungsrahmen soll zum einen Versicherungsnehmer:innen, 
Begünstigte und Anspruchsberechtigte schützen, zum anderen den 
Schaden für die Gesamtwirtschaft und die Finanzstabilität so gering 
wie möglich halten - und das ohne Rückgriff auf Steuermittel. 

Link zum Text der IRRD: https://eur-lex.europa.eu/legal- 
content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202500001 
Link zum Text der Solvency-II-Änderungen: https://eur- 
lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L_202500002 
Für weitere Informationen siehe auch: 
https://www.fma.gv.at/versicherungen/solvency-ii/ 

Rückfragehinweis: 
   FMA-Mediensprecher 
   Boris Gröndahl 
   Telefon: +43 1 24959-6010 / +43 676 8824 9995 
   E-Mail: boris.groendahl@fma.gv.at 

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom 

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OTS0032    2025-01-09/09:40

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